Urteil vom Landgericht Essen - 8 O 891/04

Tenor

hat die 8. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 24. Mai 2005

durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. M.

als Einzelrichterin

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages.


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