Urteil vom Landgericht Essen - 12 O 92/05

Tenor

hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 29. November 2005

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht N.

als Einzelrichter

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig

vollstreckbar.


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