Urteil vom Landgericht Essen - 15 S 56/06

Tenor

hat die 15. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 9. Mai 2006

durch den Vizepräsidenten des Landgerichts W,

die Richterin am Landgericht C und

den Richter am Landgericht T

für Recht erkannt:

Die Berufung des Klägers gegen das am 20.01.2006

verkündete Urteil des Amtsgerichts Essen - 22 C 123/04 -

wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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