Urteil vom Landgericht Essen - 15 S 56/06
Tenor
hat die 15. Zivilkammer des Landgerichts Essen
auf die mündliche Verhandlung vom 9. Mai 2006
durch den Vizepräsidenten des Landgerichts W,
die Richterin am Landgericht C und
den Richter am Landgericht T
für Recht erkannt:
Die Berufung des Klägers gegen das am 20.01.2006
verkündete Urteil des Amtsgerichts Essen - 22 C 123/04 -
wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
1
Gründe:
2Die zulässige Berufung des Klägers hatte in der Sache keinen Erfolg.
3Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Amtsgericht im Rahmen der hier vorliegenden fiktiven Schadensabrechnung auf Reparaturkostenbasis die Stundenverrechnungssätze der von der Beklagten zu 3) benannten Firma L zugrunde gelegt.
4Zwar kann der Geschädigte nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.04.2003 – VI ZR 398/02 – sogenanntes "Porsche-Urteil" (BGH NJW 2003, 2085 f) grundsätzlich fiktiv nach den Preisen einer Vertragswerkstatt abrechnen und braucht sich nicht auf eine abstrakte preiswertere und qualitativ gleichwertige Reparaturmöglichkeit verweisen zu lassen.
5Das gilt jedoch dann nicht, wenn der Schädiger eine gleichwertige günstigere und praktikable Möglichkeit der Reparatur nachweist.
6Nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Geschädigter, der mühelos eine ohne Weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit hat, sich im Falle der fiktiven Abrechnung auf Reparaturkostenbasis auf diese verweisen lassen.
7Dass die Firma L die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat das sachverständigerseits beratene Amtsgerichts beanstandungsfrei festgestellt.
8Folglich war die Berufung mit der Kostenfolge des § 97 ZPO zurückzuweisen.
9Die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus § 708 Nr. 10 ZPO.
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Referenzen
- 22 C 123/04 1x (nicht zugeordnet)
- VI ZR 398/02 1x (nicht zugeordnet)
- NJW 2003, 2085 1x (nicht zugeordnet)
- ZPO § 97 Rechtsmittelkosten 1x
- ZPO § 708 Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung 1x