Beschluss vom Landgericht Essen - 21 KLs-303 Js 101/11-11/11

Tenor

Die Erinnerung des Rechtsanwalts C aus E vom 19.03.2012 gegen den Beschluss des Landgerichts Essen vom 08.03.2012 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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