Urteil vom Landgericht Essen - 41 O 31/12

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, odereiner Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsführern, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr auf dem deutschen Markt„T Kapseln“ und/oder „T Lutschtabletten“ als Mittel zurRaucherentwöhnung wie folgt zu bewerben:

1.

„Raus aus der Nikotinfalle!“,

2.

„Zur Rauchentwöhnung, mit dem Sie spielend leicht Nichtraucher werden – ohne dabei an Gewicht zuzulegen“,

3.

„Möglich ist dies, weil T sowohl die bekannten als auch die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Entstehung einer Nikotinsucht berücksichtigt und deshalb 3-fach wirkt“,

4.

„Erstens: Hochwirksame pflanzliche Substanzen (in den Kapseln) sorgen – wie das Nikotin – im Gehirn für eine Ausschüttung des Glückshormons Dopamin – allerding auf völlig natürliche Art und Weise ohne schädliche Nebenwirkungen. Zweitens: Verschiedene Bitterstoffe in den Lutschtabletten „täuschen“ bestimmte Geschmacksrezeptoren auf der Zunge, die nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Entstehung der Nikotinabhängigkeit spielen. Drittens: Die Bitterstoffe in den Lutschtabletten geben dem Gehirn zudem ein Sättigungsgefühl – so, dass Heißhungerattacken und die damit verbundene Gewichtszunahme bei Ex-Rauchern ausbleibt“,

5.

„Das bedeutet für Sie, dass sie nun wirklich kinderleicht aufhören können zu Rauchen. Ohne Willensstärke. Ohne Disziplin“,

6.

„Sie werden nicht die typischen Entzugserscheinungen haben und nicht an Gewicht zunehmen. Und das alles erreichen Sie auf völlig natürliche Art und Weise – ohne Ersatzprodukte wie Kaugummis, Sprays, elektrische Zigaretten etc., die häufig ebenfalls wieder Nikotin enthalten. Nicht so bei T. Der Ausstieg wird nicht mit dem Gift bekämpft was Sie eigentlich bekämpfen wollen“,

7.

„Sie werden begeistert sein wie einfach es ist mit dem Rauchen tatsächlich aufzuhören, wenn man nur die richtige Methode wählt“,

8.

„Allerdings wissen wir jetzt genau wie Nikotin süchtig macht. Und genau diesen Mechanismus macht sich T zunutze. Es gibt nämlich rein pflanzlicheSubstanzen, die ebenfalls die Nikotin-Andockstellen im Belohnungszentrum besetzen können. Ohne Nikotin! Auf völlig natürliche Art und Weise“,

9.

„Die T Kapseln sind voll von diesen Pflanzen, die dem Hirn regelrecht ein Schnippchen schlagen“,

10.

„Bekannte Pflanzen wie Kudzu – die übrigens schon seit einigen Jahren von Wissenschaftlern der berühmten I-Universität zur Rauchentwöhnung empfohlen wird – Bittermelonen-Extrakt, Maca etc. besetzen diese Andockstellen im Gehirn“,

11.

„Wenn Sie die T Kapseln nun nehmen und dennoch rauchen, haben Sie nach kurzer Zeit einfach keine Lust mehr auf Nikotin. Warum? Weil die Andockstellen bereits von den Pflanzen in T besetzt sind und das Nikotin an die Acetylcholinrezeptoren einfach nicht mehr ran kommt. Damit verpufft natürlich auch die Wirkung des Nikotins, weil es Ihnen nicht mehr den Kick geben kann“,

12.

„Jede Menge Aminosäuren und Kakao, in den T Kapseln, sorgen nunzusätzlich für die Ausschüttung der glücklich machenden Botenstoffe wie Dopamin. Das mindert Ihr Verlangen nach der Zigarette und die sonstigen Entzugssymptome. Sie haben, obwohl Sie nicht rauchen, ein gutes Gefühl“,

13.

„Während der Einnahme der T Kapseln und dem gleichzeitigen Verzicht des Nikotins bilden sich Ihre Andockstellen auf ein normales Maß wieder zurück. So, dass Sie dann auch T nicht mehr benötigen, weil Sie selber wieder ausreichend eigene Nervenbotenstoffe produzieren können. Sie haben es geschafft. Sie sind Nichtraucher“,

14.

„Um dieses Resultat aber wirklich sicher zu stellen, enthält das T Produktset noch zusätzlich äußerst wirksame Lutschtabletten. Hier kommt jetzt der zweite Wirkmechanismus von T zum Tragen. Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse haben nämlich gezeigt, dass die Nikotin-Sucht bereits auf der Zunge entsteht. Ein internationales Forscherteam hat auf der Zunge Geschmacksrezeptoren entdeckt, die ebenfalls Andockstellen für Nikotin enthalten. Die Abhängigkeit beginnt also nicht erst im Gehirn, sondern bereits im Mund. An diesen speziellen Stellen auf der Zunge löst der bittere Nikotingeschmack einen einzigartigen Geschmacksreiz aus, der über eine Signalkette ans Gehirn gesendet wird und ebenfalls die Ausschüttung von Dopamin auslöst - wie beim Inhalieren des Nikotins. Wenn Sie nun, trotz der T Kapsel, das Bedürfnis haben eine Zigarette zu rauchen, greifen Sie lieber zur Lutschtablette und eröffnen Sie damit die zweite Angriffsfront, um vom Rauchen loszukommen. Und machen Sie sich keine Sorgen. Zu Anfang wird es normal sein, dass Sie trotz T Kapseln, noch die Lust verspüren zur Zigarette greifen zu wollen. Allein das Handling der Zigarette, etwas im Mund zu haben etc. sind zu einem Ritual geworden und so kann die Lutschtablette insbesondere den Griff zur Zigarette nach dem Essen verhindern“,

15.

„Neben diesen psychologischen Faktoren haben die T Lutschtabletten aber eine noch viel weitreichendere Wirkung. Sie beinhalten nämlich eine Fülle von effektiven Bitterstoffen, wie Bittermelone, Zitrone, Kardamom, Ingwer etc. Diese Bitterstoffe besetzen – wie der Bitterstoff Nikotin – die entsprechenden Andockstellen auf der Zunge. Über die Geschmacksknospen geben sie dann dem Belohnungszentrum im Gehirn die Anweisung Dopamin zu produzieren. Das Tolle daran ist, dass es blitzschnell geht“,

16.

„7 Sekunden dauert es bis das inhalierte Nikotin die Andockstellen im Gehirnbesetzt und die Dopaminausschüttung stattfindet. Die Verarbeitung von bitteren Reizen auf der Zunge dauert lediglich 1 Sekunde! Das heißt, dass die Bitterstoffe wesentlich schneller wirken als die Zigarette und somit Entzugserscheinungen erst gar nicht aufkommen können. Übrigens: Die Wirkung der Lutschtablette können Sie ganz einfach überprüfen, indem Sie nach dem Lutschen einer Tablette eine Zigarette rauchen. Sie wird Ihnen abscheulich schmecken. Der Grund: Die Bitterstoffe in der Lutschtablette haben die Andockstellen auf der Zunge lahm gelegt. Das Rauchen wird überhaupt keinen Genuss mehr bringen“,

17.

„Aber unsere Lutschtabletten können noch mehr. Und jetzt kommen wir zur dritten Wirkweise von T. Die Bitterstoffe in der Tablette verhindern den Griff zu kalorienreichem Ersatz und die damit verbundene Gewichtszunahme, mit denen Ex-Raucher häufig zu kämpfen haben“,

18.

„Der Grund für die Gewichtszunahme ist, dass der Körper eines Rauchers etwa300 Kcal verbraucht um den Sauerstoffmangel und den Kohlenmonoxidgehalt des Blutes auszugleichen. Diese Kalorien werden nach dem Aufhören nicht mehr verbraucht und folglich angesetzt. Darüber hinaus sorgt der Nikotinentzug für Hunger. Alles kein Problem mit den T Lutschtabletten. Forscher der S Universität in O haben nämlich herausgefunden, dass Bitterstoffe einen regulierenden Effekt auf das Körpergewicht haben.

Einerseits werden Leber- und Gallenstoffwechsel aktiviert und somit die Fettverbrennung gefördert. Andererseits wird das Sättigungsgefühl angesprochen. Das Gehirn verbindet nämlich „bitter“ mit „giftig“. Das hat Mutter Natur so absichtlich eingerichtet. Der Grund: Viele giftige Pflanzen in der Natur schmecken bitter. So hat die Evolution dafür gesorgt, dass der bittere Geschmack auf der Zunge automatisch eine Abwehr auslöst und dadurch auch der Appetit gebremst wird. Die Bitterstoffe in den T Lutschtabletten sind somit ebenfalls gut für eine schlanke Linie“,

19.

„Apropos schlanke Linie. Diese wird noch zusätzlich durch die bekannte indische Frucht Garcinia Cambogia, in den Lutschtabletten, unterstützt. Dem bekannten Appetitzügler wurde bereits 1965, durch wissenschaftliche Untersuchungen, eine herausragende schlankheitsfördernde Wirkung bescheinigt“,

20.

„Sie sehen, die verschiedenen Wirkweisen von T sind wirklich ein-malig und bahnbrechend, wenn es darum geht der Nikotinfalle ein für allemal zu entkommen.“

und dies geschieht wie aus dem Internetauftritt gemäß Anlage K 1 und Anlage K 2 ersichtlich.

Die Beklagten werden ferner verurteilt, an den Kläger Abmahnkosten von jeweils166,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.03.2012 zu zahlen.

Die Beklagten tragen jeweils zur Hälfte die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zuvollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung von 30.000,00 € für die jeweilige Vollstreckung gegenüber einer Beklagten.


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