Beschluss vom Landgericht Essen - 15 S 157/13

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Bottrop vom 29.05.2013 wird auf seine Kosten verworfen.

Der Gebührenstreitwert für beide Instanzen wird auf bis zu 300,00 € festgesetzt.


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