Urteil vom Landgericht Essen - 18 O 74/13

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die Krankentagegeldversicherung des Klägers zum Versicherungsschein Nr. … zum 27. 07. 2012 gem. § 19 (2) AVB … 2009 im Rahmen einer Anwartschaftsversicherung fortzusetzen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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