Beschluss vom Landgericht Essen - 22 Qs 26/15

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts N wird aufgehoben.

Die Sache wird zur Entscheidung über den Antrag der Staatsanwaltschaft B vom 16.01.2015, die Strafaussetzung zu widerrufen, an das zuständige Amtsgericht N1 verwiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Verurteilten fallen der Landeskasse zur Last.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen