Anerkenntnisurteil vom Landgericht Essen - 19 O 72/23

Tenor

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 307.236,23 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 10.03.2023 zu zahlen.

Die Gerichtskosten tragen der Kläger sowie die Beklagte zu 1) jeweils zur Hälfte.

Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers zur Hälfte.

Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2).

Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen