Beschluss vom Landgericht Essen - 14b T 8/25

Tenor

Die Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet zurückgewiesen, dass die Anträge des Beschwerdeführers vom 19.12.2020 auf Aufhebung der Abschiebehaft gemäß dem Beschluss des Amtsgerichts Essens - 71 XIV 290/20 - vom 24.11.2020 und auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Abschiebehaft ab dem Zeitpunkt des Antragseingangs als unzulässig zurückgewiesen werden.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 5.000 EUR.


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