Beschluss vom Landgericht Hagen - 4 O 324/22

Tenor

wird der sofortigen Beschwerde des Antragstellers vom 17.11.2022 gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 15.11.2022 nicht abgeholfen.

Die Sache wird dem Oberlandesgericht Hamm als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.


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