Beschluss vom Landgericht Hagen - 21 O 123/18

Tenor

Der sofortigen Beschwerde der Schuldnerin vom 12.10.2023 wird abgeholfen.

Der Beschluss der Kammer vom 27.09.2023 wird aufgehoben mit Ausnahme der Festsetzung des Verfahrenswerts.

Die Kosten des Ordnungsmittelverfahrens hat der Gläubiger zu tragen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.


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