Beschluss vom Landgericht Hamburg - 334 O 245/13

Tenor

Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 28.04.2015 zu Gunsten der Beklagten zu 3) und 4) wird dahin gehend abgeändert, dass der Erstattungsbetrag sich reduziert auf

EUR 3.600,30 (in Worten: Euro dreitausendsechshundert 30/100).

Gründe

1

Auf den Antrag vom 04.11.2015, basierend auf der Streitwertänderung vom 20.08.2015 - 11 W 40/15- wird Bezug genommen.

2

Wenngleich die Frist des § 107 ZPO verstrichen ist, erfolgt die Berichtigung aus rein pragmatischem Grund.

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