Beschluss vom Landgericht Hamburg - 334 O 245/13
Tenor
Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 28.04.2015 zu Gunsten der Beklagten zu 3) und 4) wird dahin gehend abgeändert, dass der Erstattungsbetrag sich reduziert auf
EUR 3.600,30 (in Worten: Euro dreitausendsechshundert 30/100).
Gründe
- 1
Auf den Antrag vom 04.11.2015, basierend auf der Streitwertänderung vom 20.08.2015 - 11 W 40/15- wird Bezug genommen.
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Referenzen
- ZPO § 107 Änderung nach Streitwertfestsetzung 1x
- 11 W 40/15 1x (nicht zugeordnet)