Beschluss vom Landgericht Kleve - 4 T 240/08

Tenor

In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Geldern vom 26. August 2008 wird der von der Beteiligten zu 1. geltend gemachte Anspruch auf Steuern und Abgaben seit dem 4. August 2006 in Höhe von 4.422,66 € und Kosten der Vollstreckung in Höhe von 123,55 € der Rangklasse § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG zugeordnet.

Die Kosten des Verfahrens werden der Schuldnerin auferlegt.


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