Beschluss vom Landgericht Kleve - 4 T 317/13

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Geldern vom 17.10.2013 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 11.11.2013 wird aufgehoben.

Die Sache wird - auch zur Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht Geldern zurückverwiesen.


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