Urteil vom Landgericht Kleve - 4 O 227/20

Tenor

I.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 4.000 € Schmerzensgeld sowie 2.080,00 € Pflegekosten zzgl. Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.03.2020 zu zahlen.

II.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, der Klägerin sämtliche zukünftigen Schäden zu ersetzen, die ihr infolge des KFZ-Unfallereignisses vom 00.00.0000, 00:00 Uhr auf der X.-straße (Aktenzeichen der Kreispolizeibehörde Z.: N01) noch entstehen.

III.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.212,61 € zu zahlen.

IV.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

V.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagten zu 1/3.

VI.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.


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