Urteil vom Landgericht Köln - 10 S 325/01

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 2.10.2001 -212 C 43/01 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits zu tragen haben.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten ebenfalls als Gesamtschuldner.


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