Urteil vom Landgericht Köln - 84 O 160/01

Tenor

Die einstweilige Verfügung der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 12. November 2001 - Aktenzeichen 33 O 367/01 - wird bestätigt.

Die Antragsgegnerin trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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