Beschluss vom Landgericht Köln - 1 T 508/01

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 08. November 2001 - 378 III 61/01 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.


1 2 3 4 5 6

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.