Urteil vom Landgericht Köln - 23 O 304/02

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 27.400 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz nach dem DÜG ab dem 09.11.2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 35.000 EUR vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.