Urteil vom Landgericht Köln - 83 O 4/04

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten hinsichtlich der

Kostenentscheidung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von

1.300,-- EUR abwenden, wenn die Beklagte nicht ihrerseits vor der

Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen