Beschluss vom Landgericht Köln - 10 T 19/05

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Gläubiger wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 11.11.2004, Az.: 286 M #####/####dahin abgeän-dert, dass die Kosten für den Antrag auf 467,75 Euro festgesetzt werden. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.


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