Urteil vom Landgericht Köln - 9 S 392/04

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 23.9.2004 abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.


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