Beschluss vom Landgericht Köln - 11 T 173/05

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsteller wird die Zwischenverfügung des Rechts-pflegers des Amtsgerichts Brühl vom 6. Juni 2005 - G Blatt 269-6 - aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die Anträge vom 11. April 2005 an das Amtsgericht zurückgegeben.


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