Urteil vom Landgericht Köln - 81 O 127/05

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 22.Juli 2005 wird bestätigt in der Fassung gemäß Berichtigungsbeschluss vom 12.August 2005 mit der Maßgabe, dass lediglich Ordnungsgeld angedroht wird.

Die Antragsgegnerin trägt auch die weiteren Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen