Urteil vom Landgericht Köln - 5 O 126/07

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in eben dieser Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Flensburg (2. Zivilkammer) - 2 O 147/24
8. August 2025
2 O 147/24 8. August 2025

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