Beschluss vom Landgericht Köln - 88 T 13/09

Tenor

Auf die Beschwerde des Notars wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 30.04.2009 – 42 HRB 61750 – aufgehoben und die Sache zur weiteren Bearbeitung an das Registergericht zurückgegeben.


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