Beschluss vom Landgericht Köln - 105 Qs OWi 382/09

Tenor

wird auf die Beschwerde des Betroffenen vom 19.11.2009 der Beschluss des Amtsgerichts Brühl vom 10.11.2009 (Aktenzeichen 52 OWi 29 Js 1158/09 OWi 290/09) aufgehoben.

Dem Beschwerdeführer wird Rechtsanwältin L aus Bonn als Pflichtverteidigerin beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers trägt die Staatskasse.


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