Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

StPO § 140 Notwendige Verteidigung

Strafprozeßordnung

(1) Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt vor, wenn

1.
zu erwarten ist, dass die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet;
2.
dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird;
3.
das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann;
4.
der Beschuldigte nach den §§ 115, 115a, 128 Absatz 1 oder § 129 einem Gericht zur Entscheidung über Haft oder einstweilige Unterbringung vorzuführen ist;
5.
der Beschuldigte sich auf Grund richterlicher Anordnung oder mit richterlicher Genehmigung in einer Anstalt befindet;
6.
zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten seine Unterbringung nach § 81 in Frage kommt;
7.
zu erwarten ist, dass ein Sicherungsverfahren durchgeführt wird;
8.
der bisherige Verteidiger durch eine Entscheidung von der Mitwirkung in dem Verfahren ausgeschlossen ist;
9.
dem Verletzten nach den §§ 397a und 406h Absatz 3 und 4 ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist;
10.
bei einer richterlichen Vernehmung die Mitwirkung eines Verteidigers auf Grund der Bedeutung der Vernehmung zur Wahrung der Rechte des Beschuldigten geboten erscheint;
11.
ein seh-, hör- oder sprachbehinderter Beschuldigter die Bestellung beantragt.

(2) Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt auch vor, wenn wegen der Schwere der Tat, der Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann.

(3) (weggefallen)

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Landgericht Mannheim (4. Große Strafkammer) - 4 Qs 12/26
5. März 2026
4 Qs 12/26 5. März 2026
Beschluss vom Thüringer Oberlandesgericht (3. Strafsenat) - 3 OAus 31/25
16. Februar 2026
3 OAus 31/25 16. Februar 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle - 1 Ws 21/26
13. Februar 2026
1 Ws 21/26 13. Februar 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Oldenburg - 1 Ws 73/26
13. Februar 2026
1 Ws 73/26 13. Februar 2026
Beschluss vom Amtsgericht Aschaffenburg - 306 Gs 2726/25
19. Januar 2026
306 Gs 2726/25 19. Januar 2026
Beschluss vom Landgericht Mannheim (4. Große Strafkammer) - 4 Qs 75/25
19. Dezember 2025
4 Qs 75/25 19. Dezember 2025
Beschluss vom Landgericht Stuttgart (6. Große Strafkammer) - 6 Qs 6/25
15. Dezember 2025
6 Qs 6/25 15. Dezember 2025
Beschluss vom Landgericht Traunstein - 9 Qs 227/25
9. Dezember 2025
9 Qs 227/25 9. Dezember 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Dresden (1. Strafsenat) - 1 Ws 380/25
20. November 2025
1 Ws 380/25 20. November 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 2 StR 127/25
19. November 2025
2 StR 127/25 19. November 2025