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StPO § 140 Notwendige Verteidigung

Strafprozeßordnung

(1) Die Mitwirkung eines Verteidigers ist notwendig, wenn

1.
die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet;
2.
dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird;
3.
das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann;
4.
gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft nach den §§ 112, 112a oder einstweilige Unterbringung nach § 126a oder § 275a Absatz 6 vollstreckt wird;
5.
der Beschuldigte sich mindestens drei Monate auf Grund richterlicher Anordnung oder mit richterlicher Genehmigung in einer Anstalt befunden hat und nicht mindestens zwei Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung entlassen wird;
6.
zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten seine Unterbringung nach § 81 in Frage kommt;
7.
ein Sicherungsverfahren durchgeführt wird;
8.
der bisherige Verteidiger durch eine Entscheidung von der Mitwirkung in dem Verfahren ausgeschlossen ist;
9.
dem Verletzten nach den §§ 397a und 406h Absatz 3 und 4 ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist.

(2) In anderen Fällen bestellt der Vorsitzende auf Antrag oder von Amts wegen einen Verteidiger, wenn wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, daß sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann. Dem Antrag eines hör- oder sprachbehinderten Beschuldigten ist zu entsprechen.

(3) Die Bestellung eines Verteidigers nach Absatz 1 Nr. 5 kann aufgehoben werden, wenn der Beschuldigte mindestens zwei Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung aus der Anstalt entlassen wird. Die Bestellung des Verteidigers nach Absatz 1 Nr. 4 bleibt unter den in Absatz 1 Nr. 5 bezeichneten Voraussetzungen für das weitere Verfahren wirksam, wenn nicht ein anderer Verteidiger bestellt wird.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Celle - 1 Ws 21/26
13. Februar 2026
1 Ws 21/26 13. Februar 2026
Beschluss vom Amtsgericht Aschaffenburg - 306 Gs 2726/25
19. Januar 2026
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Beschluss vom Landgericht Traunstein - 9 Qs 227/25
9. Dezember 2025
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Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 376/23
18. November 2025
5 StR 376/23 18. November 2025
Beschluss vom Landgericht Nürnberg-Fürth - 17 Qs 7/25
13. November 2025
17 Qs 7/25 13. November 2025
Beschluss vom Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen - Vf. 91-IV-23
23. Oktober 2025
Vf. 91-IV-23 23. Oktober 2025
Beschluss vom Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen - Vf. 73-IV-25 (HS)/Vf. 74-IV-25 (e.A.)
23. Oktober 2025
Vf. 73-IV-25 (HS)/Vf. 74-IV-25 (e.A.) 23. Oktober 2025
Beschluss vom Landgericht Schweinfurt - 4 Qs 96/25
7. Oktober 2025
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Beschluss vom Landgericht Köln - 111 Qs 67/25
9. September 2025
111 Qs 67/25 9. September 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 1 StR 249/25
20. August 2025
1 StR 249/25 20. August 2025