Urteil vom Landgericht Köln - 1 S 195/08

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 27.5.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln – 201 C 12/08 – wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 27.5.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln – 201 C 12/08 – abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Kläger als Ge-samtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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