Urteil vom Landgericht Köln - 90 O 11/11

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

 

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Sicherheitsleistung auch durch unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.


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