Beschluss vom Landgericht Köln - 1 T 211/11

Tenor

1.

Die sofortige Beschwerde der Betroffenen vom 25.05.2011 (Bl. 648 d.A.) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 16.05.2011 – 62 XVII P 168/95 – (Bl. 641 d.A.) wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung wird zugelassen.

2.

Der Antrag der Betroffenen auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird zurückgewiesen.


1234567891011121314151617181920212223242526272829

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen