Urteil vom Landgericht Köln - 1 S 44/11

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird der Beklagte unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Köln vom 09.02.2011 – 223 C 333/10 – verurteilt, an die Klägerin 75,38 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.07.2010 zu zahlen.

Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 55 % und der Beklagte zu 45 %, die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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