Urteil vom Landgericht Köln - 29 S 61/12

Tenor

Auf die Berufung wird das am 16.03.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln, 204 C 370/10, wie folgt abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten beider Rechtszüge.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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