Beschluss vom Landgericht Köln - 13 S 197/12

Tenor

Das Protokoll der Sitzung der 13. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10.04.2013 wird gemäß § 164 Abs. 1 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es in den Ziffern 1., 2. und 4. des protokollierten Vergleichs anstelle von "A-Straße" jeweils richtigerweise "B-Straße" heißen muss.


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