Beschluss vom Landgericht Köln - 108 Qs 31/16

Tenor

Auf die Beschwerde der Angeklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 9.6.2016 – 583 Ds 145/16 - aufgehoben und der Angeklagten Herr Rechtsanwalt I2 als Pflichtverteidiger beigeordnet.

              Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Angeklagten trägt die Staatskasse.


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