Urteil vom Landgericht Köln - 29 S 91/16

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 26.04.2016, 215 C 183/15, aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Der Beschluss zu TOP 3 der Eigentümerversammlung vom 18.08.2015 (Jahresgesamt- und Einzelabrechnung 2014) wird in Bezug auf die Aufnahme der Position „Kosten für den Endbestand Öl Haus 93 in Höhe von EUR 5.127,93“ für ungültig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Beklagten nach Kopfteilen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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