Urteil vom Landgericht Köln - 19 O 106/19

Tenor

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 5.159,84 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.05.2019 zu zahlen,

2.       Es wird festgestellt, dass der Beklagten gegen den Kläger kein Schadensersatzanspruch in Höhe von 5.159,84 € zusteht.

3.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.       Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

5.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags.


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