Urteil vom Landgericht Köln - 14 O 395/21

Tenor

Der Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 10.01.2022 (Aktenzeichen: 14 O 395/21) wird als unzulässig verworfen.

Der Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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