Urteil vom Landgericht Köln - 153 Ns 38/22

Tenor

Die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 09.02.2022 wird verworfen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt. Die Kosten der Nebenklage trägt die Nebenklägerin selbst.


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