Urteil vom Landgericht Köln - 84 O 186/21

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Auf die Widerklage wird die Widerbeklagte verurteilt, an die Widerklägerin einen Betrag in Höhe von 2.171,50 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.03.2022 zu zahlen.

III. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervention.

IV. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Diese beträgt 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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