Urteil vom Landgericht Köln - 31 O 179/23
Tenor
I.
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, diese zu vollstrecken an ihren Geschäftsführern, zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern, die im Internet, auf der Website unter der URL www.entfernt.de, im Rahmen des Bestellvorgangs eines Internet- und Festnetztarifs einen Router zur Miete dazu bestellen, vor Abgabe von deren Vertragserklärung eine Vertragszusammenfassung zur Verfügung zu stellen, in der der Router und dessen monatlicher Mietpreis nicht aufgeführt werden, wenn dies geschieht, wie auf der ersten Seite in der mit diesem Urteil fest verbunden Anlage K1 abgebildet.
II.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 260,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem
01.08.2023 zu zahlen.
III.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Hinsichtlich des Tenors zu I. nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 EUR. Hinsichtlich des Tenors zu III. nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages
1
Tatbestand:
2(…)
3Auf einer von der Beklagten betriebenen Internetseite www.entfernt.de bietet die
4Beklagte Verbrauchern den Abschluss von Verträgen über Telekommunikationsdienstleistungen, unter anderem den „T.-Tarif“ an. Während des Bestellvorgangs können Verbraucher der Bestellung einen Router hinzufügen, wofür abhängig vom gewählten Router-Modell ein monatliches Entgelt anfällt. Im Einzelnen stellt sich der Bestellvorgang dergestalt dar, dass Verbraucher während der Bestellung des „T.-Tarif“ mit der Frage konfrontiert werden „Welchen Router möchten Sie buchen“. Sodann besteht die Möglichkeit, durch „-/+“ unterhalb der im Einzelnen vorgeschlagenen Router einen Router auszuwählen oder aber den Bestellvorgang ohne Wahl eines Routers fortzusetzen. Soweit ein Router neben dem „T.-Tarif“ bestellt wird, erhalten Verbraucher eine sogenannte „Routergutschrift“ in Höhe von 70,00 EUR. Hinsichtlich einer genaueren Darstellung des Bestellvorgangs wird ergänzend auf die Anlagen K3 bis K5 verwiesen.
5Soweit ein Router, nämlich den Router „H.“, durch Verbraucher zusätzlich zum „T.-Tarif“ ausgewählt und der Bestellvorgang durch Eingabe der Kundendaten abgeschlossen wird, wird ein als Vertragszusammenfassung“ gekennzeichnetes Dokument generiert. Aus diesem Dokument geht nicht hervor, dass ein Router, nämlich den Router „H.“, bestellt wurde. Dort ist auch nicht vermerkt, zu welchem Preis der Router monatlich angemietet wird. Hinsichtlich des genauen Inhalts der Vertragszusammenfassung wird auf Anlage K1 verwiesen.
6Der Kläger mahnte die Beklagte mit Schreiben vom 10.02.2023 ab und forderte sie unter Setzung einer Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.
7Der Kläger ist der Auffassung, dass sich die Beklagte unlauter verhalte. Sie sei verpflichtet, Verbrauchern, bevor eine Vertragserklärung abgeben werde, eine klare und leicht lesbare Vertragszusammenfassung zur Verfügung zu stellen. Hierbei sei anzugeben, welcher Router bestellt worden sei und welcher Preis hierfür monatlich anfalle.
8Der „T.-Tarif“ und der Mietvertrag über einen Router seien ein Angebotspaket. Denn die Verträge hingen so eng zusammen, dass von einer Bündelung auszugehen sei. Der Bestellvorgang sei von der Beklagten absichtlich derartig gestaltet, dass die Entscheidung der Verbraucher dahingehend gelenkt werde, dass sie Zusatzleistungen bestellen. Bestätigung finde dies darin, dass, soweit kein Router bestellt werde, ein Pop-up-Fenster aufblende, in dem Verbraucher darauf hingewiesen werden, dass ein Router mitbestellt werden könne. Durch das fortwährende Vorhandensein des Feldes „Routergutschrift“ während des gesamten Bestellvorgangs, auch wenn ein Router nicht gewählt werde, würden Verbraucher fortwährend an die Möglichkeit der Bestellung eines Routers erinnert. Die Seite, auf der ein Router bestellt werden kann, werde bewusst mit den Worten „Welchen Router möchten Sie buchen?“ überschreiben. Durch das Fehlen einer Schaltfläche „Weiter ohne Router“ werde suggeriert, dass der Abschluss des Vertrages nur zusammen mit einem Router erfolgen könne.
9Es sei aber auch deswegen von einer Bündelung auszugehen, weil der Telekommunikationstarif im Paket mit dem Endgerät günstiger abgegeben werde. Denn wenn Verbraucher den „T.-Tarif“ mit einem Router bestellen, werde die Miete des Routers im Ergebnis um 70,00 EUR reduziert.
10Der Kläger beantragt, wie erkannt.
11Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.
12Anders als der Kläger meine, sei der streitgegenständliche „T.-Tarif“ nicht derartig gestaltet, dass die Bestellung eines Routers den Standard darstelle. Es sei klar, dass es sich lediglich um eine Option handele. Es handele sich bei dem Vertrag über Telekommunikationsdienstleistungen und dem Mietvertrag über den Router nicht um ein Angebotspaket und nicht um einen einheitlichen Vertrag.
13Gegen das Vorliegen eines einheitlichen Vertrages spreche schon die bestehende Routerfreiheit. Bei der Auswahl der optionalen Anmietung eines Routers würden Verbraucher zudem durch einen Sternchenhinweis darüber aufgeklärt, dass mit der Auswahl eines Routers ein gesonderter Vertrag geschlossen werde. Schließlich spreche für das Vorliegen mehrerer Verträge auch, dass der Mietvertrag über andere Konditionen verfüge als der Vertrag über Telekommunikationsdienstleistungen. Auch in der als konkrete Verletzungsform in Bezug genommenem Anlage K1 werde auf S. 27 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Überlassung eines Routers nicht Gegenstand des Vertrages sei. Verbraucher würden auch, nämlich in „Verbraucherinformationen“, darauf hingewiesen, dass für die Miete von Routern andere AGB gelten. Es werde auch während des Bestellvorganges kein anderer Eindruck erweckt. So werden Verbraucher ausdrücklich gefragt, ob sie die benötigte Hardware bereits besitzen. Dass während eines einheitlichen Bestellvorganges mehrere Produkte ausgewählt werden können, sei im Online-Handel üblich.
14Es liege auch kein zusammenhängender Vertrag vor. Auch hiergegen spreche die bestehende Routerfreiheit. Es liege zudem kein kausaler Zusammenhang zwischen den Verträgen vor. Es liege lediglich ein technischer Zusammenhang dergestalt vor, dass irgendein Endgerät angeschlossen werden müsse, um den „T.-Tarif“ zu nutzen. Gegen einen Zusammenhang der Verträge spreche auch, dass die in Rede stehenden Verträge über die Anmietung eines Routers sowie der „T.-Tarif“ unterschiedliche Laufzeiten und Preise aufweisen. Der Fall sei anders zu beurteilen als Konstellationen, in denen ein Mobilfunkgerät vergünstigt angeboten werde, wenn ein entsprechender Mobilfunkvertrag abgeschlossen werde.
15Es sei auch nicht bereits deswegen von einem einheitlichen Vertrag auszugehen, weil Verbraucher die Routergutschrift nur erhalten, wenn sie einen Router anmieten. Rabatte und Vergünstigungen für den Fall des Erwerbs weiterer Produkte seien im Geschäftsleben üblich und führen nicht dazu, dass von einem Angebotspaket auszugehen sei.
16Die Klage wurde am 31.07.2023 zugestellt.
17Entscheidungsgründe:
18Die zulässige Klage ist begründet.
19I.
20Der Kläger kann von der Beklagten wie beantragt nach §§ 8, 3, 3a UWG in Verbindung mit § 54 Abs. 3 S. 1 TKG Unterlassung verlangen.
211.
22Der Kläger ist nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG aktiv legitimiert.
232.
24Die Anwendbarkeit von § 3a UWG ist nicht durch §§ 5a Abs. 1, 5b Abs. 4 UWG gesperrt. Bei der sich aus § 54 Abs. 3 S. 1 TKG Produktinformationsblatt handelt es sich um eine Pflicht zur vorvertraglichen Information, die nach Art. 3 Abs. 2 UGP-RL vom Anwendungsbereich der UGP-Richtlinie ausgenommen ist.
253.
26Die Beklagte hat gegen § 54 Abs. 3 S. 1 TKG, der eine Marktverhaltensvorschrift im Sinne von § 3a UWG ist, verstoßen. Nach der genannten Vorschrift hat der Anbieter von Telekommunikationsdiensten Verbrauchern eine klare und leicht lesbare Vertragszusammenfassung unter Verwendung des Musters in der
27Durchführungsverordnung (EU) 2019/2243 der Kommission vom 17.12.2019 zur Festlegung eines Musters für die Vertragszusammenfassung, das von den Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste gemäß der RL (EU) 2018/1972 Europäischen Parlaments und des Rates zu verwenden ist, vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu stellen. Nach Art. 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2243 ist für das aus dem Anhang A ersichtliche Muster die aus dem Anhang B ersichtliche Anleitung zu nutzen. Das Muster (Anhang A) enthält einen Abschnitt „Dienste und Geräte“. Nach Anhang B ist dort bei (Vertrags-)Bündeln gemäß Art. 107 RL (EU) 2018/1972 (= § 66 TKG) die Art der Endgeräte zu nennen. Nach dem Abschnitt „Preis“ sind in der Vertragszusammenfassung auch die Preise für wiederkehrende oder verbrauchsunabhängige Entgelte anzugeben.
28Ein Bündel bzw. in der in § 66 Abs. 1 TKG gewählten Formulierung „Angebotspaket“ liegt vor, wenn ein Dienstpaket oder ein Dienst- und Endgerätepaket, das Verbrauchern angeboten wird, mindestens einen Internetzugangsdienst oder einen öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Telekommunikationsdienst umfasst. Erfasst ist also das Angebot eines Internetzugangsdienstes zusammen mit einem Router (so ausdrücklich Kiparski, in: BeckOK-Informations und Medienrecht, 43. Ed 2022, TKG, § 66 Rn. 13). Von einer Bündelung der einzelnen Bestandteile (Router und Internetzugangsdienst) ist nach der gesetzgeberischen Intention auszugehen, wenn ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang zwischen den Verträgen besteht. Ein solcher ist dann anzunehmen, wenn die einzelnen Bestandteile in einem zusammenhängenden Bestellvorgang erworben werden können und die Erklärungen zum Abschluss der Verträge einheitlich abgegeben werden (vgl. hierzu Boms, in: Beck’scher TKG-Kommentar, 5. Aufl. 2023, § 66 Rn. 9). Ob ein oder mehrere Verträge geschlossen werden, ist ohne Relevanz (vgl. BT-Drs. 19/26108, S. 296; vgl. hierzu auch Kiparksi, CR 2020, 818 (825)).
29Gemessen an dem Vorgesagten ist in dem konkret angegriffenen Angebot der
30Beklagten ein Angebotspaket im Sinne von § 66 Abs. 1 TKG zu sehen. Der Vertragsschluss über den Internetzugang und die Anmietung des Routers erfolgt in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang; nämlich während eines einheitlichen Bestellvorganges und einer einheitlichen Erklärung. Verbraucher werde darauf angesprochen und können wie in Anlage K3 ersichtlich während des Bestellvorganges für einen „T.-Tarif“ einen Router, unter anderem den Router „H.“, anmieten. Das Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages über einen Router und den Abschluss des Vertrages über den „T.-Tarif“ erfolgt, wie in Anlage K6 ersichtlich, durch eine einheitliche Erklärung.
31Es kommt nicht darauf an, ob die Beklagte an verschiedenen Stellen während des Bestellvorganges darauf hinweist, dass die Anmietung eines Routers nicht erforderlich sei. Das Vorliegen eines Angebotspaketes im Sinne von § 66 Abs. 1 TKG setzt nach dem oben Gesagtem nicht voraus, dass der Unternehmer suggeriert, dass ein einheitlicher Vertrag vorliege. Das Vorliegen eines Angebotspaketes im Sinne von § 66 Abs. 1 TKG setzt auch nicht voraus, dass die Verträge hinsichtlich Kündigungsmöglichkeiten, Widerrufsrechte, Laufzeit sonst rechtlich miteinander verknüpft sind (vgl. Kiparski, in: BeckOK-Informations und Medienrecht, 43. Ed 2022, TKG, § 66 Rn. 17).
32Nachdem ein Angebotspaket im Sinne von § 66 Abs. 1 TKG vorliegt, verstößt die
33Beklagte gegen § 54 Abs. 3 S. 1 TKG, weil die konkret angegriffene Vertragszusammenfassung, wie als Anlage K1 vorgelegt, keine Angaben darüber zu entnehmen sind, welches Endgerät angemietet wurde. Es enthält auch keine Angaben zur für die Anmietung des streitgegenständlichen Routers fälligen Miete.
344.
35Der Verstoß ist spürbar im Sinne von § 3a UWG.
36II.
37Der Anspruch auf die Erstattung der mit dem Klageantrag zu 2) geltend gemachten Auslagen folgt aus § 13 Abs. 3 UWG.
38III.
39Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO. Die Vollstreckbarkeit ergibt sich aus § 709 S. 1 bzw. S. 2 ZPO.
40IV.
41Der Streitwert wird auf 15.000,00 EUR festgesetzt.
42Anlage
43|
H. |
(…) |
|
Datum: 31.01.2023 |
Kontaktformular: www.entfernt |
Anlage k1
Vertragszusammenfassung
45n Diese Vertragszusammenfassung enthält die Hauptbestandteile dieses Dienstleistungsangebots, wie es das EU-Recht¹ vorschreibt. Sie erleichtert den Vergleich verschiedener Angebote. Vollständige Informationen über die Dienstleistung sind in anderen Dokumenten enthalten.
46Dienste (und Geräte)
47n Festnetz-Anschluss mit Telefon-Flatrate für City- und Deutschlandverbindungen im Festnetz, Internet-Flatrate und RechnungOnline.
48Geschwindigkeiten des Internet-Dienstes und Abhilfe bei Problemen Download: Max. 16 MBit/s, Normal 12,1 MBit/s, Min. 10 MBit/s Upload: Max. 2,4 MBit/s, Normal 1 MBit/s, Min. 0,704 MBit/s
49Im Falle von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen von vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten oder anderen Dienstqualitätsparametern des Internet-Zugangsdienstes können Sie als Verbraucher unter den Voraussetzungen des § 57 Abs. 4 TKG unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe das vertraglich vereinbarte Entgelt mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Voraussetzung ist der Nachweis der Abweichung durch einen von der Bundesnetzagentur zertifizierten Überwachungsmechanismus (Vorlage des Messprotokolls).
50|
Preis Monatliches Entgelt |
Netto € |
Brutto € (inkl. USt.) |
|
ab 1. Monat |
16,76 |
19,95 |
|
ab 7. Monat |
29,36 |
34,94 |
|
Einmaliger Bereitstellungspreis |
58,78 |
69,95 |
|
Gutschrift (einmalig) |
-58,83 |
-70,00 |
Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
52Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. Automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit. Kündigungsfrist 1 Monat.
53Funktionsmerkmale für Endnutzer mit Behinderungen: keine
54Sonstige Angaben: Ausführliche Details zum Produkt und ggf. weiteren gewünschten Leistungen finden Sie in den vorvertraglichen Informationen sowie in den AGB, den Leistungsbeschreibungen und Preislisten unter www.entfernt. Unsere Datenschutzhinweise finden Sie unter www.entfernt.
55¹Artikel 102 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (ABl. L 321 vom 17.12.2018, S. 36).
56VORVERTRAGLICHE PFLICHTINFORMATION
57Die wichtigsten Informationen sehen Sie in der folgenden Übersicht. Weitere Details finden Sie in den beiliegenden Vertragsbedingungen (AGB, Leistungsbeschreibung, Preisliste).
58Wichtiger Hinweis:
59Mit diesen Dokumenten ist noch kein Vertrag zustande gekommen. Es handelt sich lediglich um eine gesetzliche Pflichtinformation, die wir Ihnen vor Ihrer Angebotsabgabe zukommen lassen müssen.
60(…)
61(…)
62
63VORVERTRAGLICHE PFLICHTINFORMATION Datum 31.01.2023
64|
Übersicht gewünschte Leistungen Monatliche Leistungen H. Monatliches Entgelt |
Netto € |
Brutto € |
|
ab 1. Monat |
16,76 |
19,95 |
|
ab 7. Monat Festnetz-Anschluss mit Telefon-Flatrate für City- und Deutschlandverbindungen im Festnetz, Internet-Flatrate und RechnungOnline. Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. Automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit. Kündigungsfrist 1 Monat. bis zu 16 MBit/s über VDSL Download: Max. 16 MBit/s, Normal 12,1 MBit/s, Min. 10 MBit/s n Upload: Max. 2,4 MBit/s, Normal 1 MBit/s, Min. 0,704 MBit/s n Voraussetzung ist ein für die VDSL-Vectoring-Schnittstelle der J. geeigneter Router bzw. Modem. Messung der Datenübertragungsrate möglich unter www.breitbandmessung.de (…) mieten |
29,36 |
34,94 |
|
Monatliches Entgelt Der WLAN-Router (…) inklusive (…) App Pro für superschnelles Gigabit WLAN mit bis zu 6.000 MBit/s. Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit. Kündigungsfrist 6 Tage. Heimnetz-Diagnose Einmalige Services und Leistungen H. |
5,84 |
6,95 |
|
Einmaliger Bereitstellungspreis |
58,78 |
69,95 |
|
Gutschrift (einmalig) Versandkosten |
-58,83 |
-70,00 |
|
Versandkosten |
5,84 |
6,95 |
Widerrufsrecht
65![]()
Als Verbraucher steht Ihnen bei Fernabsatzverträgen (z.B. Vertragsschluss mittels Telefon oder Internet) und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über eine Dienstleistung (z. B. Überlassung eines Anschlusses und/oder Nutzung eines Verbindungstarifs) ein Widerrufsrecht gemäß nachfolgender Widerrufsbelehrung zu:
67|
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (…) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.entfernt elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Aus nahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standard lieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. |
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
69Erwerben Sie ein vergünstigtes Endgerät in Verbindung mit Abschluss eines neuen Telekommunikationsdienste-Vertrags oder einer Vertragsverlängerung, so können Kaufvertrag und Dienstleistung nur gemeinsam widerrufen werden. Widerrufen Sie den Vertrag über die Dienstleistung, so erklären Sie gleichzeitig auch den Widerruf des Kaufvertrags und umgekehrt.
70Muster-Widerrufsformular
71(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
72- An: (…), E-Mail: entfernt.de
73- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
74- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
75- Name des/der Verbraucher(s)
76- Anschrift des/der Verbraucher(s)
77- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
78- Datum
79-------------
80(*) Unzutreffendes streichen
81Stand 28.05.2022 | AD-R-001.1 1|1
821 Wer ist Ihr Vertragspartner?
83Ihr Vertragspartner ist die J. Deutschland GmbH (im Folgenden als „J.“ abgekürzt), (…) (Amtsgericht Bonn HRB 0000).
842 Wie kommt der Vertrag zustande?
85Soweit wir mit Ihnen nichts anderes vereinbart haben, kommt der Vertrag mit Zugang unserer Auftragsbestätigung zustande. Falls wir unsere Leistung früher bereitstellen, kommt der Vertrag schon mit Bereitstellung der Leistung zustande.
863 Welche Leistungen erbringt die J.?
873.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), den jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Preislisten.
883.2 Die Nennung der für die Leistungserbringung von uns eingesetzten Netztechnologie und Technik in Vertragsunterlagen oder auf Internetseiten erfolgt zur Information und stellt – soweit nicht ausdrücklich als vertragliche Leistung vereinbart - keine vertragliche Vereinbarung dieser Netztechnologie und Technik dar. Wir sind in der Wahl der zur Erbringung der jeweils vereinbarten Leistungen eingesetzten Netztechnologie und Technik frei. Zur Netztechnologie und Technik gehören zum Beispiel Netz- und Übertragungstechnologien und -protokolle, technische Infrastrukturen und Plattformen sowie Benutzeroberflächen. Um auf technologische Neuerungen reagieren zu können, sind wir berechtigt, jederzeit Änderungen dieser technischen Mittel vorzunehmen, wenn dadurch die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht verändert werden. Führen Änderungen bei der Netztechnologie und Technik zu Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen, gelten die Regelungen der Ziffer 8 [Änderungen von AGB und Leistungen].
894 Welche Pflichten und Obliegenheiten haben Sie?
904.1 Auch Sie haben Pflichten und sogenannte Obliegenheiten. Sie sind insbesondere verpflichtet,
91a) die bereitgestellten Leistungen ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken und im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen, b) ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen (Ausnahme: Tarif Call Start),
92c) Änderungen Ihres Namens, Ihrer Anschrift, der Bankverbindung, des Rechnungsempfängers sowie der für die Vertragsabwicklung benannten E-Mail-
93Adresse unverzüglich der J. mitzuteilen,
94d) persönliche Zugangsdaten (wie Passwort/PIN/PUK) geheim zu halten und diese unverzüglich zu ändern, falls Sie vermuten, dass unberechtigte Personen die Zugangsdaten kennen,
95e) den Verlust der SIM-Karte/des eSIM-Profils unverzüglich der J. mitzuteilen. Sie müssen nur die Entgelte zahlen, die angefallen sind, bis Sie uns benachrichtigt haben,
96f) falls Sie sich für Erwachsenenangebote über ein Altersverifikationssystem angemeldet haben, sicherzustellen, dass diese Angebote Minderjährigen nicht zugänglich sind,
97g) Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter (z.B. Urheber- und Markenrechte) zu beachten.
984.2 Bei Festnetz-Anschlüssen bzw. Leistungen an festen Standorten sind Sie zudem insbesondere verpflichtet,
99a) soweit wir für die Erbringung der Leistung Zugang zum Grundstück oder den darauf befindlichen Gebäuden benötigen, uns den Zugang auf Ihre Kosten zu ermöglichen,
100b) den elektrischen Strom sowie die Erdung für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung auf Ihre Kosten bereitzustellen,
101c) Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Anschluss nur von der J. ausführen zu lassen,
102d) Softwareänderungen der J. am Media-Receiver zuzulassen (z. B. automatische Updates).
1035 Was ist nicht erlaubt?
1045.1 Ihnen ist es nicht gestattet,
105a) die Leistungen ohne unsere Zustimmung Dritten zum alleinigen Gebrauch zu überlassen,
106b) selbst als Anbieter von Telekommunikationsdiensten mittels der von der J. überlassenen Leistungen aufzutreten,
107c) die Inhalte der Leistung MagentaTV (insbesondere TV- und Videoinhalte) für gewerbliche Zwecke zu verwenden oder öffentlich wiederzugeben (z. B. in Gaststätten, Hotels oder Krankenhäusern),
108d) bei Festnetz-Anschlüssen bzw. Leistungen an festen Standorten eine zweite Verbindung mittels Point to Point Protocol over Ethernet (PPPoE) aufzubauen.
1095.2 Ihnen ist es nicht gestattet, pauschal abgegoltene Leistungen (z. B. Flatrates) wie folgt zu nutzen:
110a) für das Angebot von Mehrwertdiensten sowie das Angebot oder die Nutzung von Massenkommunikationsdiensten (insbesondere
111Faxbroadcastdienste, Call-Center-, Telefonmarketing- und Marktforschungsdienstleistungen),
112b) für die dauerhafte oder zyklische Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen,
113c) für Machine-to-Machine-(M2M)-Anwendungen bzw. -verbindungen,
114d) für den Einsatz in Vermittlungs- und Übertragungssystemen, die dazu dienen Sprach- oder Datenverbindungen eines Dritten an einen anderen Dritten ein- oder weiterzuleiten (z.B. SIM-Boxing),
115e) für Verbindungen, die dem Zweck dienen, dass Sie oder ein Dritter aufgrund der Verbindung und/oder aufgrund der Verbindungsdauer Auszahlungen oder andere Gegenleistungen erhalten sollen (z. B. Gegenleistungen für Anrufe zu Chatlines oder Werbehotlines),
116f) für Verbindungen, die nicht der direkten Kommunikation zu einem anderen Teilnehmer dienen, sondern nur dem Zweck des Verbindungsaufbaus und/oder der Verbindungsdauer,
117g) für Verbindungen, die mittels automatisierter Verfahren (z. B. ausführbare Routinen, Apps, Programme) hergestellt werden,
118h) im Falle von pauschal abgegoltenen Telefonie- und/oder Telefaxverbindungen: Verbindungen herzustellen
119– die der Dateneinwahl dienen und mit denen Sie Zugang zum Internet erhalten,
120– deren Leistungen über die direkte Kommunikationsverbindung per Telefon und/oder Fax zu einem anderen Teilnehmer hinausgehen (z. B. Mehrwertdienste mit geografischer Festnetzrufnummer als Einwahlrufnummer. Das sind z.B. Services für Chat, Call Through, Call by Call, Call
121Back, Internet by Call),
122– die dauerhaft umgeleitet werden (z.B. für Überwachungs- und Kontrollfunktionen).
1235.3 Ihnen ist es nicht gestattet unsere Leistungen für die Übermittlung oder Verbreitung oder den Hinweis auf rechts- oder sittenwidrige Inhalte zu nutzen. Sie dürfen ferner keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen, Sachen und sonstigen Leistungen (wie z. B. unerwünschte und unverlangte Werbung) übersenden.
1245.4 Weitere unzulässige Nutzungen für einzelne Produkte können in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Preislisten geregelt sein.
1256 Wie rechnen wir ab und wann müssen Sie bezahlen?
1266.1 Die Preise werden mit Zugang der Rechnung fällig.
1276.2 Wir sind berechtigt, die monatlichen Preise im Voraus in Rechnung zu stellen.
1286.3 Sonstige Preise, insbesondere Verbindungspreise, zahlen Sie nach Erbringung der Leistung.
1296.4 Die Zahlung des Rechnungsbetrages kann ausschließlich per Einzug über ein SEPA-Lastschriftmandat erfolgen. Wir buchen den Betrag frühestens fünf Werktage nach Zugang der Rechnung und der Ankündigung der Abbuchung vom vereinbarten Konto ab. Ein Rechnungsbetrag muss spätestens am 10 Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto der J. gutgeschrieben sein.
1306.5 Sind Sie mit der Rechnung nicht einverstanden, müssen Ihre Beanstandungen innerhalb von acht Wochen ab Rechnungszugang bei der J. eingegangen sein. Wir werden Sie in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Ihre gesetzlichen Ansprüche bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
1316.6 Ihnen steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
1327 Was ist, wenn Sie nicht oder nicht rechtzeitig zahlen?
133Bei Zahlungsverzug mit einem Betrag von mindestens einhundert Euro können wir die zu erbringende Leistung auf Ihre Kosten und unter den Voraussetzungen des § 61 Telekommunikationsgesetz (TKG) sperren. Sie bleiben in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt unberührt.
1348 Wie können wir unsere AGB und Leistungen ändern?
1358.1 Die AGB können geändert werden, soweit dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, - die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und
136- die die J. nicht veranlasst hat oder beeinflussen kann und
137- deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertrages in nicht unbedeutendem Maße stören würde und
138- soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertrags nicht geändert werden. Wesentliche Regelungen sind Regelungen über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Kündigungsregelungen.
1398.2 Die AGB können auch angepasst werden, soweit damit nach Vertragsschluss entstandene Regelungslücken geschlossen werden, die nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages verursachen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB ändert, wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt werden oder eine Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB führt.
1408.3 Die vertraglich vereinbarten Leistungen können geändert werden, wenn und soweit dies aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Grund erforderlich ist und das Verhältnis von Leistungen der J. und Ihrer Gegenleistung nicht zu Ihren Ungunsten verschoben wird, so dass die Änderung für Sie zumutbar ist. Ein triftiger Grund liegt vor,
141- wenn die Leistung in der bisherigen vertraglich vereinbarten Form aufgrund neuer technischer Entwicklung nicht mehr erbracht werden kann oder - neue oder geänderte gesetzliche oder sonstige hoheitliche Vorgaben eine Leistungsänderung erfordern.
1428.4 Änderungen der AGB oder der Leistungen gemäß Ziffer 8.1 bis 8.3 werden wir Ihnen mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Ihnen steht bei Änderungen das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform zu kündigen. Sie können die Kündigung innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Änderungsmitteilung erklären. Auf den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung und ein bestehendes Kündigungsrecht werden wir Sie in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
143Ein Kündigungsrecht steht Ihnen nicht zu, wenn die Änderungen
144- ausschließlich zu Ihrem Vorteil sind,
145- rein administrativer Art sind und keine negativen Auswirkungen auf Sie haben oder - unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben sind.
1469 Wie können wir unsere Preise ändern?
1479.1 Wir sind berechtigt, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Berechnung des vereinbarten Preises maßgeblich sind. Die Anpassung erfolgt nach billigem Ermessen auf Basis von § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
148a) Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für Netzbereitstellung, Netznutzung und Netzbetrieb (z. B. für Technik, besondere Netzzugänge und Netzzusammenschaltungen, technischer Service), Kosten für die Kundenbetreuung (z. B. für Service-Hotlines, Abrechnungs- und IT-Systeme), Personal- und Dienstleistungskosten, Energiekosten, Gemeinkosten (z. B. für Verwaltung, Marketing, Mieten, Zinsen) sowie hoheitlich auferlegten Gebühren, Auslagen und Beiträgen (z. B. aus §§ 223, 224 TKG).
149b) Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich die Gesamtkosten erhöhen oder absenken.
150c) Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. Kosten für die Netznutzung, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen etwa bei der Kundenbetreuung erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von der J. die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen bei einer anderen Kostenart ausgeglichen werden. Wir werden bei der Ausübung des billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für Sie ungünstigeren Maßstäben berechnet werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
1519.2 Änderungen der Preise nach Ziffer 9.1 werden wir Ihnen mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Ihnen steht bei einer Preiserhöhung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) zu kündigen. Sie können die Kündigung innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Änderungsmitteilung erklären. Auf den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung und ein bestehendes Kündigungsrecht auf Grund der Änderung werden wir Sie in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt. Ein Kündigungsrecht steht Ihnen nicht zu, wenn die Preiserhöhung unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben sind.
1529.3 Unabhängig von den Regelungen der Ziffer 9.1 bis 9.2 sind wir für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, die Preise zum Zeitpunkt der jeweiligen Änderung entsprechend anzupassen. Bei dieser Preisanpassung haben Sie kein Kündigungsrecht.
15310 Wie haften wir?
154Wir haften nach § 70 TKG und dem Produkthaftungsgesetz. Außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Regelungen gilt Folgendes:
155a) Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführende Schäden unbeschränkt.
156b) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
157Wenn
158- wir durch leichte Fahrlässigkeit mit unserer Leistung in Verzug geraten sind,
159- unsere Leistung unmöglich geworden ist oder - wir eine wesentliche Pflicht verletzt haben, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
160c) Für den Verlust von Daten haften wir bei leichter Fährlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Ziffer 10 b) nur, soweit Sie Ihre Daten regelmäßig so gesichert haben, dass diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
161d) Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen.
16211 Was gilt hinsichtlich Vertragslaufzeit und Kündigung?
16311.1 Die Mindestvertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und eventuelle Verlängerungsfristen sind in der Preisliste des jeweiligen Produkts oder Tarifs oder der jeweiligen Zubuchoption geregelt. Mit Kündigung des Vertrages enden auch Vertragsverhältnisse über Zubuchoptionen.
16411.2 Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
16511.3 Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
16611.4 Kündigen wir den Vertrag oder eine Zubuchoption vorzeitig aus einem von Ihnen zu vertretenden wichtigen Grund, sind Sie verpflichtet, uns einen pauschalierten Schadensersatz zu zahlen. Der in einer Summe zu zahlende Betrag beläuft sich auf die Hälfte der bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlenden monatlichen Preise. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen wesentlich höheren Schaden nachweisen oder Sie nachweisen, dass ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
16712 Welche Informationen sind noch wichtig für Sie?
16812.1 Informationen über die von der J. zur Messung und Kontrolle des Datenverkehrs eingerichteten Verfahren, die eine Kapazitätsauslastung oder Überlastung einer Netzwerkverbindung vermeiden sollen, und Informationen über die möglichen Auswirkungen finden Sie im Internet unter www.entfernt.
16912.2 Die Kontaktadressen für Serviceleistungen finden Sie im Internet unter www.entfernt.
17012.3 Ein allgemein zugängliches, vollständiges und gültiges Preisverzeichnis finden Sie unter www.entfernt.
17112.4 Eine Auflistung der Maßnahmen, mit denen die J. auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen oder Schwachstellen reagieren kann, finden Sie im Internet unter www.entfernt.
17212.5 Damit im Falle eines Anbieterwechsels bzw. der Rufnummernmitnahme die Leistung nicht oder nicht länger als einen Arbeitstagunterbrochen wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
173a) Anbieterwechsel Festnetz und Mobilfunk zum Vertragsende
174Sie müssen Ihren Vertrag mit der J. fristgerecht gekündigt haben. Der vom neuen Anbieter übermittelte und vollständig ausgefüllte Anbieterwechselauftrag muss bei Festnetzanschlüssen spätestens sieben Arbeitstage, bei Mobilfunkanschlüssen spätestens acht Arbeitstage vor dem Datum des Vertragsendes bei der J. eingehen.
175b) Rufnummernmitnahme Mobilfunk vor Vertragsende
176Sie können Ihre Rufnummer jederzeit auf einen anderen Mobilfunk-Anbieter übertragen. Der vom anderen Anbieter übermittelte Portierungsauftrag muss mit den vollständig ausgefüllten Angaben spätestens acht Arbeitstage vor dem Datum der Rufnummernübertragung der J. zugehen. Der Mobilfunkvertrag mit der J. bleibt von der Rufnummernübertragung ansonsten unberührt.
17712.6 Wird bei einem Anbieterwechsel Ihr Anschluss länger als einen Arbeitstag unterbrochen, können Sie von uns, sofern wir abgebender Anbieter sind, für jeden weiteren Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verzögerung zu vertreten haben. Die vorgennannte Entschädigung steht Ihnen einmalig auch dann zu, wenn wir als aufnehmender oder abgebender Anbieter einen mit Ihnen vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin versäumen. Die Entschädigungszahlungen stehen Ihnen nicht zu, wenn Sie die Verzögerung oder das Versäumnis des Termines zu vertreten haben.
17812.7 Erfolgt eine Rufnummernmitnahme und technische Aktivierung der Rufnummer nicht spätestens innerhalb des Arbeitstages, der auf den mit Ihnen vereinbarten Tag folgt, steht Ihnen für jeden Tag der Verzögerung eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro zu, sofern wir als aufnehmender oder abgebender Anbieter die Verzögerung zu vertreten haben.
17912.8 Halten wir einen vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin im Falle einer Entstörung, eines Umzuges oder eines Anbieterwechsels nicht ein, steht Ihnen eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, je nachdem welcher Betrag höher ist, zu. Dies gilt nicht, wenn Sie die die Versäumnis des Termines, zu vertreten haben.
18012.9 Im Falle von
181a) erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung des Internetzugangsdienstes und der gemäß den des Artikels 4 Abs. 1 Buchstabe a bis d der EU-Verordnung 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, oder
182b) anhaltenden oder häufig auftretenden erheblichen Abweichungen zwischen der tatsächlichen und der im Vertrag angegebenen Leistung eines Telekommunikationsdienstes mit Ausnahme eines Internetzugangsdienstes sind Sie, sofern Sie Verbraucher sind, unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt unter den Voraussetzungen und im Umfang des § 57 Abs. 4 TKG zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
18312.10 Sie können verlangen, dass die Nutzung Ihres Netzzuganges für bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich durch die J. netzseitig gesperrt wird, soweit dies technisch möglich ist.
18412.11 Sie können verlangen, dass die Identifizierung Ihres Mobilfunk-Anschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung unentgeltlich durch die J. netzseitig gesperrt wird.
18512.12 Sie können jederzeit verlangen, mit Ihrer Rufnummer, Ihrem Namen, Ihrem Vornamen und Ihrer Anschrift in ein allgemein zugängliches Endnutzerverzeichnis unentgeltlich eingetragen oder gespeichert zu werden oder diese Angaben berichtigen oder wieder löschen zu lassen.
18612.13 Zur Beilegung eines Streits mit der J. über die in § 68 TKG genannten Fälle können Sie durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur in G. einleiten. Die J. ist bereit an Schlichtungsverfahren vor der Bundesnetzagentur teilzunehmen. An Streitbeilegungsverfahren vor anderen Verbraucherschlichtungsstellen nehmen wir nicht teil.
18712.14 Vor Freischaltung einer Telekommunikationsdienstleistung im Sinne des § 172 TKG sind als personenbezogene Daten von Ihnen bereitzustellen und von uns zu erfassen: Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers, bei natürlichen Personen deren Geburtsdatum und bei Festnetzanschlüssen die Anschrift des Anschlusses.
18813 Was gilt sonst noch?
18913.1 Wir sind berechtigt, die Leistungen durch Dritte zu erbringen. Wir haften für die Leistungserbringung durch Dritte wie für eigenes Handeln.
19013.2 Die J. ist berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ohne Ihre Zustimmung auf die Deutsche J. AG, B.-straße 140, 00000 G. (Amtsgericht G. HRB 0000) oder auf einen sonstigen Dritten zu übertragen. Ihnen steht für den Fall der Übertragung auf einen namentlich nicht genannten Dritten das Recht zu, den Vertrag mit der J. ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
19113.3 Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt für die vertraglichen Beziehungen deutsches Recht und für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Gerichtsstand G.. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.
192www.entfernt
193Leistungsbeschreibung (…).
1941 (…)
195Die J. Deutschland GmbH (im Folgenden J. genannt, www.entfernt) überlässt dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten (…) und (…) mit einem IP-basierten Festnetz-Anschluss für Internet-, Telefonie- und ggf. Entertainmentleistungen. Abhängig vom Anschluss-Produkt und von der eingesetzten Netztechnik ist ein für die jeweilige Schnittstelle[1]) des Anschlusses geeigneter Router / geeignetes Internet-Modem erforderlich. Die J. teilt dem Kunden vor Auftragserteilung diese Schnittstelle mit. Die Überlassung des Routers / Internet-Modems ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die J. bietet bei (…) und (…) kein Mindestniveau der Dienstequalität an.
196Kann der Kunde über den beschriebenen Leistungsumfang hinaus kostenlos Leistungen nutzen, so besteht darauf kein Anspruch und bei einer möglichen Leistungseinstellung durch die J. für den Kunden weder ein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz noch ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.
197Die J. erbringt folgende Leistungen:
1982 Internet-Zugang
199Die J. ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer IP-Adresse. Die mittlere Verfügbarkeit des Internet-Zugangs liegt bei 97,0 % im Jahresdurchschnitt.
200![]()
Bei
202– (…) On-Net und – (…) All-Net kann für den Internet-Zugang eine der folgenden Varianten vereinbart werden:
203– VDSL 50 / Fiber 50 oder – VDSL 100 / Fiber 100.
204Die Vereinbarung erfolgt je nach Wunsch des Kunden und je nach Verfügbarkeit am Anschluss des Kunden. Die zu Vertragsbeginn vereinbarte Variante ist bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. der automatischen Verlängerung fest vereinbart.
205Die Internetleistungen einschließlich aller Telefonieleistungen (auch Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112) können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte aus dem Netz der J. ist (auch bei Stromausfall beim Kunden) nicht möglich.
2.1 Übertragungsgeschwindigkeit
206Der Internet-Zugang wird standardmäßig mit einer Übertragungsgeschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Sofern bei DSL/VDSL 16, bei VDSL 50 oder VDSL 250 aufgrund der physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung die aufgeführten Standard-Übertragungsgeschwindigkeiten am jeweiligen Anschluss nicht erreicht werden können, überlässt die J. auf Wunsch dem Kunden den Internet-Zugang auch dann, wenn an seinem Anschluss die alternativ aufgeführten Übertragungsgeschwindigkeiten zur Verfügung stehen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore kann nicht zugesagt werden.
207Für den Internet-Zugang sind nur Router/Internet-Modems mit aktueller Firmware (Software) und einer aktuellen Version der jeweiligen Schnittstelle geeignet. Router/Modems mit älterer Firmware oder älteren Versionen der Schnittstellen werden evtl. nicht erkannt und können keine Verbindung zum Internet herstellen oder arbeiten mit eingeschränkter Übertragungsgeschwindigkeit. Weitere Informationen stehen im Internet unter www.entfernt bereit.
208|
Leistungsbeschreibung (…).
1) Die angegebene maximale Standard-Geschwindigkeit entspricht der beworbenen Down- und Upload-Geschwindigkeit. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2.2 Einflussgrößen auf die am Anschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit
209Die am Anschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist u. a. abhängig von
210– der Netzauslastung des Internet-Backbones,
211– der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des jeweiligen Inhalteanbieters,
212– den vom Kunden verwendeten Endgeräten (Router, PC inkl. dessen Betriebssystem und sonstige eingesetzte Software)
213– den jeweiligen physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung, insbesondere von der sog. Leitungsdämpfung, die sich u. a. aus der
214Länge der Anschlussleitung und dem Leitungsdurchmesser ergibt Bei drohender vorübergehender und außergewöhnlicher Netzüberlastung kann es vorkommen, dass Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf (z.B. Musik-Streaming, Video-Streaming, Gaming, große E-Mail-Anhänge) nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen. Downloads können eine längere Zeit in Anspruch nehmen.
215Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Endleitungsnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen und Störungen nicht ausgeschlossen werden.
2162.3 Gegenseitige Beeinflussung von Diensten am Anschluss des Kunden Grundsätzlich wird jede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei Auftreten von Verkehrsspitzen im Datenverkehr werden Telefonieleistungen lt. Ziffer 5 und ggf. im Produkt enthaltene Entertainmentleistungen lt. Ziffer 6 über den Anschluss des Kunden bevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung zu gewährleisten.
217Die Nutzung von Telefonieleistungen und ggf. Entertainmentleistungen reduziert die für Internetdienste zur Verfügung stehende Bandbreite. In solchen Fällen kann es zu Verzögerungen bei der Datenübertragung kommen und somit zu den gleichen Einschränkungen wie beim Auftreten von Netzüberlastungen (Ziffer 2. 2) führen. Die für Internetdienste noch zur Verfügung stehende Bandbreite errechnet sich aus der insgesamt für den Anschluss verfügbaren Bandbreite abzüglich der im Folgenden aufgeführten Bandbreiten der aktuell genutzten Dienste.
218Bei Nutzung von Telefonieleistungen wird die für Internetdienste zur Verfügung stehende Bandbreite je Gesprächsverbindung um ca. 0,1 MBit/s im Down- und Upload reduziert.
219Bei Nutzung von Entertainmentleistungen wird die für Internetdienste zur Verfügung stehende Bandbreite im Download wie folgt reduziert:
220– je SD-TV-Kanal um ca. 4 MBit/s und – je HD-TV-Kanal um ca. 9 MBit/s.
221– je UHD-TV-Kanal um ca. 28 MBit/s.
222Für den Betrieb eines TV-Receivers entsteht zusätzlich ein Bandbreitenbedarf von zeitweise bis zu 0,5 MBit/s im Down- und Upload für die Übertragung von Steuerinformationen.
2.4 Verkehrsmanagementmaßnahmen
223Die J. nimmt Verkehrsmanagementmaßnahmen vor. Diese können sich auf die Qualität der Internetzugangsdienste, die Privatsphäre des Kunden und den Schutz von dessen personenbezogenen Daten auswirken. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.entfernt.
2243 Zugang über Mobilfunk (nur bei (…) Hybrid) Der Zugang zum Internet erfolgt primär über den Festnetz-Anschluss. Bei erhöhter Datenlast (Übertragung großer Datenmengen im Down- und / oder Upload) wird am vereinbarten Standort des Festnetz-Anschlusses an dem in Ziffer 1 beschriebenen Router zusätzlich der Zugang zum Internet über das Mobilfunknetz der J. automatisch zugeschaltet, um eine höhere Datenübertragungsrate zu erreichen. Bei (…)-Produkten ist der Empfang von TV-Sendern über Mobilfunk nicht möglich.
225Ist der Internet-Zugang über den Festnetz-Anschluss vollständig gestört, erfolgt der Internet-Zugang einschließlich der Telefonieleistungen über Mobilfunk unabhängig von einer erhöhten Datenlast.
2263.1 Übertragungsgeschwindigkeiten Es gelten folgende Übertragungsgeschwindigkeiten:
geschätzte maximale[2]) Download-Geschwindigkeit: 300 MBit/s
227geschätzte maximale1) Upload-Geschwindigkeit: 50 MBit/s mittlere[3]) Download-Geschwindigkeit: 85,5 MBit/s mittlere2) Upload-Geschwindigkeit: 35,4 MBit/s
228Die geschätzte maximale Download- und Upload-Geschwindigkeit entspricht jeweils der beworbenen Download- und Upload -Geschwindigkeit.
3.2 Voraussetzungen
229Voraussetzung zur Nutzung ist ein ausreichender Mobilfunk-Empfang in einer für diese Anwendung geeigneten Technologie am Standort des Routers.
230Für die Nutzung sind hybridfähige Router erforderlich, welche
231– die für den zugehörigen Festnetz-Anschluss ausgewiesene Schnittstelle gemäß Ziffer 1 und
232– eine Schnittstelle zum Mobilfunknetz in einer für diese Anwendung geeigneten Mobilfunk-Technologie
233bereitstellen. Die Überlassung des Routers ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
234Die J. überlässt dem Kunden hierfür eine SIM-Karte, die in ihrem Eigentum verbleibt. Alle Rechte einschließlich der Einräumung von Nutzungsrechten für durch die J. auf der SIM-Karte installierte Software liegen bei der J.. Die J. ist auf Grund technischer Änderungen zum Austausch der SIM-Karte gegen eine Ersatzkarte berechtigt.
235Die SIM-Karte wird dem Kunden ausschließlich zum Zwecke der Datenübertragung über das Mobilfunknetz der J. in dem vertraglich vereinbarten Rahmen überlassen. Jegliche Weiterleitung von Verbindungen über die SIM-Karte ist unzulässig. Insbesondere ist der Einsatz der SIM-Karte in Vermittlungs- und Übertragungssystemen, die Verbindungen eines Dritten an einen anderen Dritten ein- oder weiterleiten, unzulässig.
2363.3 Einschränkungen der Internetleistungen über Mobilfunk Der Internetzugang über Mobilfunk ist räumlich auf den vereinbarten Standort des Festnetz-Anschlusses beschränkt.
237Bei der Datennutzung teilen sich die eingebuchten Nutzer die zur Verfügung stehende Bandbreite (so genanntes shared Medium) in den Mobilfunkzellen. Die jeweils tatsächlich erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit während der Datennutzung ist u. a. abhängig von der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des jeweiligen Inhalteanbieters, der Belegung/Auslastung des Mobilfunknetzes durch die Anzahl der Nutzer in der jeweiligen Mobilfunkzelle, von der Entfernung zur Antenne, von den bautechnischen Gegebenheiten, von atmosphärischen oder ähnlichen Einflüssen und dem bautechnischen Umfeld an dem vereinbarten Standort der Nutzung außerhalb oder innerhalb von Gebäuden (innerhalb von Gebäuden können die Netzverfügbarkeit und die Übertragungsgeschwindigkeit eingeschränkt sein) sowie von dem eingesetzten Endgerät.
238Die J. behält sich vor, nach 24.00 Uhr jeweils eine automatische Trennung der Verbindung durchzuführen.
3.4 Verkehrsmanagementmaßnahmen
239Die J. nimmt Verkehrsmanagementmaßnahmen vor. Diese können sich auf die Qualität der Internetzugangsdienste, die Privatsphäre des Kunden und den Schutz von dessen personenbezogenen Daten auswirken. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.entfernt.
2404 Mail S Postfach
241Der Kunde erhält ein E-Mail-Postfach in der Variante Mail S mit 1 GB Speicherplatz. Der Kunde kann für sein E-Mail-Postfach bis zu zehn persönliche E-Mail-Adressen anlegen.
242Innerhalb von 24 Stunden kann der Kunde über dieses Postfach höchstens 100 E-Mails versenden; jedoch nicht mehr als insgesamt 1 000 E-Mails pro 30 Kalendertage. Für das Erreichen dieser Grenzen wird jeder Empfänger gezählt.
243Zur Blockierung von Spam-Mails setzt die J. eine Anti-SpamAnwendung ein. Der auf dem E-Mail-System installierte Spamfilter klassifiziert E-Mails in Spam- und NichtSpam-E-Mails. Das verwendete Verfahren lässt keine Rückschlüsse auf den eigentlichen Textinhalt der
244E-Mails zu. Bei der erstmaligen Bereitstellung des E-Mail-Postfachs ist
245![]()
der Spamschutz Basic auf "direkt abgewiesen" eingestellt; hierbei werden alle als Spam-E-Mails klassifizierten E-Mails direkt abgewiesen und nicht im Postfach des Kunden abgelegt. Werden ausgehende EMails des Kunden als Spam klassifiziert, so wird der Versand der jeweiligen E-Mail durch die J. verweigert.
247Der Kunde kann über das E-Mail Center der J. im Internet die Einstellungen des Spamschutzes für eingehende E-Mails ändern, nicht jedoch für ausgehende E-Mails. Des Weiteren kann der Kunde im EMail Center Einstellungen wie z. B. die Speicherdauer seines Mail S Postfachs sowie weitere Funktionen anpassen.
248Der Zugang des Kunden zur Nutzung seines E-Mail Postfachs ist mit Web-Browsern (E-Mail Center) oder gängiger E-Mail Software (Protokolle POP3 und IMAP4) möglich.
249Voraussetzung für jeden Zugang zum E-Mail Postfach ist die Authentifizierung des Kunden mittels seiner Zugangsdaten, bestehend aus EMail-Adresse und Passwort.
2505 Telefonieleistungen
5.1 Telefonverbindungen / Verfügbarkeit
251Neben den Verbindungen der J. kann der Kunde auch Verbindungen anderer Anbieter in Anspruch nehmen, die nicht Gegenstand dieses Vertrages sind. [4])
252Es stehen zwei Sprachkanäle zur Verfügung. Für Telefonverbindungen gilt die Verfügbarkeit des Internet-Zugangs gemäß Ziffer 2.
5.2 Notruf
253Der Kunde kann von dem in diesem Vertrag enthaltenen Anschluss im Rahmen dessen Verfügbarkeit Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112 herstellen, nicht jedoch bei Unterbrechung der Stromversorgung (s. auch Ziffer 2). Der Notrufabfragestelle wird zu Beginn des Anrufes die Anschrift und die Rufnummer des Anschlusses übermittelt.
5.3 Rufnummer
254Die J. teilt dem Kunden drei Ortsnetzrufnummern zu. Abweichend hiervon kann die J. mit dem Kunden Ortsnetzrufnummern vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurden und in das Netz der J. übertragbar sind. Bei abgehenden Verbindungen wird die eigene Rufnummer an den angerufenen Anschluss übermittelt, sofern der Kunde nicht die Unterdrückung der Rufnummernübermittlung wünscht. Bei Verbindungen zu Notrufanschlüssen für die Polizei und Feuerwehr erfolgt keine Unterdrückung der Rufnummernübermittlung.
5.4 Rufnummernanzeige
255Bei ankommenden Verbindungen wird die Rufnummer des anrufenden Anschlusses zur Anzeige beim Kunden übermittelt, sofern die Rufnummernübermittlung nicht unterdrückt wird.
5.5 SprachBox
256Die J. überlässt dem Kunden im Netz eine SprachBox für seinen Anschluss, mit der er Anrufe entgegennehmen und speichern sowie sich über eingegangene Nachrichten informieren kann. Die SprachBox speichert die eingehenden Nachrichten von bis zu 30 Anrufen mit einer Dauer von jeweils bis zu zwei Minuten. Die Nachrichten werden 21 Tage nach Speicherung bzw. sieben Tage nach Abfrage automatisch gelöscht. Fragt der Kunde Sprachnachrichten über einen Zeitraum von 90 Tagen nicht ab, behält sich die J. vor, die SprachBox zu deaktivieren. Auf Wunsch des Kunden kann die SprachBox wieder aktiviert werden.
5.6 Anrufweiterleitung
257Die J. leitet, soweit möglich, ankommende Verbindungen zu der jeweils gewünschten Zielrufnummer weiter. Die Bedingungen (sofort, bei Besetzt, bei Nichtmelden u. a.), unter denen ankommende Verbindungen weitergeleitet werden und die Zielrufnummer kann der Kunde durch Selbsteingabe festlegen.
5.7 Wahlsperre
258Der Kunde kann durch Selbsteingabe bestimmte abgehende Wählverbindungen seines Anschlusses sperren.
5.8 Anrufblockierung
259Der Kunde kann durch Selbsteingabe bestimmte ankommende Verbindungen seines Anschlusses abweisen.
260Download [7 Sekunden] Datei-Upload [7 Sekunden]; verwendetes Endgerät: Samsung Galaxy S9: Ergebnisse: mittlerer Datendurchsatz bei 85,5 MBit/s im Download und 35,4 MBit/s im Upload.
2616 Entertainmentleistungen (nur bei (…) mit (…)TVProdukten)
262Die Entertainmentleistungen stehen dem Kunden ausschließlich innerhalb Deutschlands zur Verfügung. (Ausnahme s. Mobile Nutzung in Ziffer 6.6.2)
263Kann die J. aus rechtlichen Gründen mit (…)TV kombinierte Leistungen nicht mehr zur Verfügung stellen, können beide Vertragspartner den Teil-Vertrag für die betroffenen Leistungen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Der monatliche Grundpreis für die verbleibenden Leistungen wird entsprechend reduziert.
6.1 Voraussetzungen
264Für die Nutzung von (…)TV ist (zusätzlich zum Router gemäß Ziffer 1) ein für das jeweilige TV-Produkt geeignetes Endgerät erforderlich.
6.2 TV-Signal
2656.2.1 Empfang über den Internet-Zugang
266Der Kunde kann über den Internet-Zugang Free-TV-Sender mit normaler Auflösung (Standard Definition - SD) und mit hoher Auflösung (High Definition - HD) empfangen. Kunden von (…) L, XL, XXL und Giga jeweils mit (…)TV-Produkten können Free-TV-Sender zusätzlich mit ultrahoher Auflösung (Ultra High Definition - UHD) empfangen.
267Die Auswahl, die Anzahl der Sender und die Auflösung (SD/HD/UHD) werden von der J. festgelegt und können sich ändern. Die J. hat keinen Einfluss auf die Programminhalte und Sendezeiten.
2686.2.2 Empfang über Satellit
269Der Kunde kann über Satellit Free-TV-Sender mit normaler Auflösung (Standard Definition - SD), mit hoher Auflösung (High Definition - HD) und mit ultrahoher Auflösung (Ultra High Definition - UHD) empfangen. Es kann dabei nur ein Sat TV-Receiver der J. genutzt werden. Die J. hat weder Einfluss auf die Verfügbarkeit der Verbindung über den Satelliten noch über die vom Satelliten ausgestrahlten Programme, deren Auflösung (SD/HD/UHD), Inhalte und Sendezeiten. Auch durch witterungsbedingte Einflüsse kann es zu Einschränkungen beim Empfang des Satellitensignals kommen.
6.3 Wiedergabe von Aufzeichnungen
270Die Wiedergabe von Aufzeichnungen, die im Rahmen der Nutzung des Vertrages über (…)TV oder einer (…)TV-Zubuchoption auf der Festplatte des TV-Receivers oder im Cloud Recorder gespeichert wurden, ist aus technischen Gründen nur während der Vertragslaufzeit von (…)TV bzw. der Vertragslaufzeit der jeweiligen (…)TVZubuchoption möglich. Nach Beendigung des Vertrages über (…)TV bzw. einer (…)TV-Zubuchoption können gespeicherte Aufzeichnungen nicht mehr wiedergegeben werden.
6.4 Softwareupdate/-upgrade
271Die J. wird die für die Nutzung von (…)TV erforderliche Software auf den TV-Receiver automatisch aufspielen oder aktualisieren (z.B. automatisches Update/-upgrade der Firmware). In diesem Fall kann es zum Verlust bzw. zur Löschung von gespeicherten Daten/Inhalten kommen oder die Wiedergabe von gespeicherten Aufzeichnungen nicht mehr möglich sein. Satz 1 und Satz 2 gelten entsprechend bei sonstigen für (…)TV nutzbare Speichermedien.
6.5 Streamingdienste Dritter
272Soweit über die TV-Plattform Streaming-Dienste von Drittanbietern zur Verfügung gestellt werden (Apps), erfordert deren Nutzung ggf. einen separaten Vertrag und die Zustimmung zu den Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters.
2736.6 weitere Entertainmentleistungen nur für Produkte mit
(…) mit (…)TV Smart, (…) mit (…)TV Entertain, (…) mit (…)TV A. und (…) mit (…)TV P.
2746.6.1 weitere HD-Sender
275Der Kunde kann darüber hinaus aus dem Free-TV-Bereich weitere Kanäle auch in HD-Qualität empfangen.
2766.6.2 mobile Nutzung
277Der Kunde kann eine Auswahl von Free-TV-Sendern auf einem geeigneten mobilen Endgerät (z. B. Smartphone) empfangen. Die mobile Nutzung wird grundsätzlich in Deutschland zur Verfügung gestellt. Sie kann auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt (z.B. Urlaubs-/ Geschäftsreise, Lernmobilität) in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union genutzt werden, wenn der Kunde Verbraucher ist und seinen ständigen Wohnsitz nachweislich in Deutschland hat. Die Zurverfügungstellung des Angebots erfolgt im EU-Ausland in derselben Art und Weise wie in Deutschland. Die Qualität kann jedoch – bedingt durch die Qualität des lokalen Internet-Zugangs – geringer sein als bei Nutzung in Deutschland.
2786.6.3 Cloud Recorder (nicht bei Nutzung eines TV-Receivers) Bei einigen der empfangbaren TV-Sendern ist das Abspeichern von Sendungen im Cloud Recorder in einer Gesamtlänge von ungefähr 50 Stunden in HD-Qualität möglich.
279Der Cloud Recorder steht nur während der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Nach Vertragsende können die dort gespeicherten Sendungen nicht mehr abgerufen werden. In seltenen Fällen kann nach einem Software-Update die Wiedergabe von gespeicherten Aufzeichnungen im Cloud Recorder nicht mehr möglich sein.
2806.6.4 Y.x
281Der Kunde erhält die Berechtigung zum Zugang zu Y.x in der Variante „Y.x Premium“.
282Für die Nutzung von Erwachsenenangeboten sowie bei Nutzung mobiler Endgeräte ist eine Registrierung bei der Y. M. GmbH erforderlich, bei Erwachseneninhalten zusätzlich eine Altersverifikation.
6.7 weitere Entertainmentleistungen nur für (…) mit (…)TV Entertain
283Der Kunde erhält Zugang zu den Inhalten von U..
284Voraussetzung für die Nutzung von U. ist die Registrierung bei U. und die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen sowie Datenschutzbestimmungen der Firma Q. (E.) BV. Die J. ist Leistungserbringer für den Zugang zu dem Film- und Serienangebot. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Regelungen der J. (AGB) und den U. Nutzungsbedingungen gehen die Regelung der J. vor.
6.8 weitere Entertainmentleistungen nur für (…) mit (…)TV A.
285Der Kunde erhält die Berechtigung zum Zugang zu A. in der Variante „Standard“. Dazu ist eine Registrierung bei der A. International B.V. und die Zustimmung zu deren Nutzungsbedingungen erforderlich.
286Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Regelungen der J. und den A. Nutzungsbedingungen gelten die A. Nutzungsbedingungen nicht in Bezug auf die Vertragslaufzeit, kostenlose Probezeiträume, den Preis, Rechnungsstellung und Kündigung. Ziff. 3.3 der A. Nutzungsbedingungen (Aktualisierung der Zahlungsmethoden) gilt weiterhin für A.-Bestandskunden (bereits A.-Kunde vor Abschluss von (…)TV A.), im Falle der Kündigung von (…)TV A..
6.9 weitere Entertainmentleistungen nur für (…) mit (…)TV P.
287Der Kunde erhält Zugang zu den Inhalten von U. gemäß Ziffer 6.7 und die Berechtigung zum Zugang zu A. in der Variante „Standard“ gemäß Ziffer 6.8.
2887 Betrieb von Sonderdiensten
289Der Betrieb von Sonderdiensten, wie z. B. Aufzugsnotrufe, Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen, Hausnotrufe und EC-Cash, ist am überlassenen Anschluss grundsätzlich möglich und erlaubt. Sonderdienste und deren Betrieb gehören jedoch nicht zum Leistungsumfang des Anschlussvertrages mit der J. und die J. kann deshalb den Betrieb und die Funktionsfähigkeit eines Sonderdienstes nicht gewährleisten. Der Kunde muss ein gesondertes Vertragsverhältnis mit dem Anbieter des Sonderdienstes abschließen. Aufgrund technischer Spezifikationen oder Anforderungen des jeweiligen Sonderdienstes können Einschränkungen beim Betrieb am Anschluss der J. bestehen. Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Sonderdienstes obliegt dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter des Sonderdienstes.
2908 RechnungOnline
291Die J. übersendet dem Kunden standardmäßig keine Papierrechnung, sondern ermöglicht ihm, seine Rechnung und, sofern zusätzlich beauftragt, den Einzelverbindungsnachweis (EVN) online im Kundencenter abzurufen. Der Kunde erhält auf Wunsch die Rechnung
292(ohne EVN) zusätzlich im pdf-Format an die von ihm angegebene EMail-Adresse. Eine Änderung der E-Mail-Adresse ist durch den Kunden unverzüglich im Kundencenter vorzunehmen.
293Die Rechnungsdaten werden bei RechnungOnline jeweils bis zu 18 Monate zum Abruf bereitgehalten.
294Sofern der Kunde RechnungOnline Komfortversion oder ELFE nutzt, stehen die Leistungen von RechnungOnline nicht zur Verfügung.
2959 Installation des Anschlusses
296Die J. installiert bei Bedarf zu den in der Preisliste genannten
297Konditionen in den Räumen des Kunden eine Anschalteeinrichtung als Abschluss ihres Netzes, die zur Anschaltung von geeigneten Endgeräten bestimmt ist.
29810 Service
299Die J. beseitigt im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich Störungen ihrer technischen Einrichtungen. Sie nimmt täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr Störungsmeldungen unter den Service-Telefonnummern (www.entfernt) entgegen.
300Für
301– den in Ziffer 2beschriebenen Internet-Zugang über den Festnetz-
302Anschluss und
303– die in Ziffer 5 beschriebenen Telefonieleistungen gelten dabei folgende Parameter:
10.1 Servicebereitschaft
304Die Servicebereitschaft ist montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 16.00 Uhr, soweit diese Tage keine gesetzlichen Feiertage sind.
10.2 Terminvereinbarung
305Die J. vereinbart mit dem Kunden, soweit erforderlich, den Besuch eines Servicetechnikers für montags bis freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr oder 14.00 bis 20.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 16.00 Uhr, soweit diese Tage keine gesetzlichen Feiertage sind.
306Ist die Leistungserbringung im vereinbarten Zeitraum aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und eine gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Anfahrt berechnet. Die Entstörungsfrist gemäß Ziffer 10.4 entfällt.
10.3 Reaktionszeit
307Die J. teilt auf Wunsch des Kunden während der unter Ziffer 10.1 genannten Servicebereitschaft ein erstes Zwischenergebnis mit, wenn eine Rückrufnummer angegeben wurde. Diese Mitteilung erfolgt innerhalb von drei Stunden (Reaktionszeit) ab der Störungsmeldung. Zeiten außerhalb der Servicebereitschaft werden auf die Reaktionszeit nicht angerechnet. Die Reaktion kann auch durch Antritt des Servicetechnikers vor Ort beim Kunden erfolgen.
10.4 Entstörungsfrist / Rückmeldung
308Bei Störungsmeldungen, die montags 0.00 bis freitags 20.00 Uhr eingehen, beseitigt die J. die Störung innerhalb von 24 Stunden (Entstörungsfrist) nach Erhalt der Störungsmeldung des Kunden, soweit diese Tage keine gesetzlichen Feiertage sind.
309Bei Störungsmeldungen, die freitags nach 20.00 Uhr, samstags, sonntags oder an gesetzlichen Feiertagen eingehen, beginnt die Entstörungsfrist am folgenden Werktag um 0.00 Uhr.
310Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag, so wird die Entstörungsfrist ausgesetzt und am folgenden Werktag fortgesetzt.
311Die Frist ist eingehalten, wenn die Störung innerhalb der Entstörungsfrist zumindest so weit beseitigt wird, dass der Anschluss (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden kann.
312Die J. informiert den Kunden nach Beendigung der Entstörung.
10.5 Weitere Regelungen
313Ein Anspruch des Kunden nach § 58 TKG auf Entschädigung bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
314Weitere Serviceleistungen gegen gesondertes Entgelt auf Anfrage
315Preisliste
316(…) und (…).
1 Standardleistung der J. Deutschland GmbH (im Folgenden J. genannt, www.entfernt)
1.1 Überlassung
317|
Überlassung, monatlicher Grundpreis, je Anschluss |
Preise in EUR ohne USt mit USt |
Mindestvertragslaufzeit[5]) (Monate) |
Tarifgruppe für Wechselrecht |
|
|
(…) Basic ........................................................................................................... |
25,16 |
29,95 |
12 |
− |
|
(…) .......................................................................................................................... |
33,57 |
39,95 |
24 |
− |
|
(…) Start ............................................................................................................ |
20,96 |
24,95 |
24 |
− |
|
(…) XS ................................................................................................................ |
25,16 |
29,95 |
12 |
− |
|
(…) S ................................................................................................................... |
29,36 |
34,94 |
24 |
1 |
|
(…) Hybrid ......................................................................................................... |
33,57 |
39,95 |
24 |
− |
|
(…) S On-Net .................................................................................................... |
32,73 |
38,95 |
24 |
− |
|
(…) S All-Net .................................................................................................... |
36,93 |
43,95 |
24 |
− |
|
(…) S mit (…)TV Basic ........................................................................... |
33,57 |
39,95 |
24 |
2 |
|
(…) S mit (…)TV 12 ................................................................................ |
41,97 |
49,95 |
12 |
|
|
(…) S mit (…)TV Smart .......................................................................... |
37,77 |
44,95 |
24 |
3 |
|
(…) S mit (…)TV Entertain .................................................................... |
41,97 |
49,95 |
24 |
5 |
|
(…) S mit (…)TV A. ........................................................................ |
47,01 |
55,95 |
24 |
4 |
|
(…) ................................................................................................................. |
33,57 |
39,95 |
24 |
1 |
|
(…) 12 ............................................................................................................ |
37,77 |
44,95 |
12 |
− |
|
(…) On-Net ................................................................................................... |
36,93 |
43,95 |
24 |
− |
|
(…) All-Net ................................................................................................... |
41,13 |
48,95 |
24 |
− |
|
zuzüglich bei (…) On-Net und (…) All-Net für Variante VDSL 50 / Fiber 50 ....................................................................................... |
0,00 |
0,00 |
||
|
für Variante VDSL 100 / Fiber 100 .................................................................................. |
4,20 |
5,00 |
||
|
(…) mit (…)TV Basic ..................................................................................... |
37,77 |
44,95 |
24 |
2 |
|
(…) mit (…)TV Basic 12 ............................................................................... |
41,97 |
49,95 |
12 |
− |
|
(…) mit (…)TV Smart .................................................................................... |
41,97 |
49,95 |
24 |
3 |
|
(…) mit (…)TV Entertain ................................................................... |
46,17 |
54,95 |
24 |
5 |
|
(…) mit (…)TV A. .................................................................................. |
51,21 |
60,94 |
24 |
4 |
|
(…) mit (…)TV P. ........................................................... |
55,42 |
65,95 |
24 |
6 |
|
(…) L ..................................................................................................................................... |
37,77 |
44,95 |
24 |
1 |
|
(…) mit (…)TV Basic ....................................................................................... |
41,97 |
49,95 |
24 |
2 |
|
(…) mit (…)TV Smart ...................................................................................... |
46,17 |
54,95 |
24 |
3 |
|
(…) mit (…)TV Entertain .................................................................... |
50,37 |
59,95 |
24 |
5 |
|
(…) mit (…)TV A. .................................................................................... |
55,42 |
65,95 |
24 |
4 |
|
(…) mit (…)TV P. ............................................................. |
59,62 |
70,95 |
24 |
6 |
|
(…) XL .................................................................................................................................. |
46,17 |
54,95 |
24 |
1 |
|
(…) XL mit (…)TV Basic .................................................................................... |
50,37 |
59,95 |
24 |
2 |
|
(…) XL mit (…)TV Smart ................................................................................... |
54,57 |
64,94 |
24 |
3 |
|
(…) XL mit (…)TV Entertain .................................................................. |
58,78 |
69,95 |
24 |
5 |
|
(…) XL mit (…)TV A. ................................................................................. |
63,82 |
75,95 |
24 |
4 |
![]()
|
Überlassung, monatlicher Grundpreis, je Anschluss |
Preise in EUR ohne USt mit USt |
Mindestvertragslaufzeit[6]) (Monate) |
Tarifgruppe für Wechselrecht |
|
|
(…) XXL ............................................................................................................................... |
50,37 |
59,95 |
24 |
1 |
|
(…) XXL mit (…)TV Basic .................................................................................. |
54,57 |
64,94 |
24 |
2 |
|
(…) XXL mit (…)TV Smart ................................................................................ |
58,78 |
69,95 |
24 |
3 |
|
(…) XXL mit (…)TV Entertain ............................................................... |
62,98 |
74,95 |
24 |
5 |
|
(…) XXL mit (…)TV A. .............................................................................. |
68,02 |
80,95 |
24 |
4 |
|
(…) Giga ............................................................................................................. |
67,18 |
79,95 |
24 |
1 |
|
(…) Giga mit (…)TV Basic ..................................................................... |
71,38 |
84,95 |
24 |
2 |
|
(…) Giga mit (…)TV Smart .................................................................... |
75,58 |
89,95 |
24 |
3 |
|
(…) Giga mit (…)TV Entertain .............................................................. |
79,78 |
94,94 |
24 |
5 |
|
(…) Giga mit (…)TV A. .................................................................. |
84,83 |
100,95 |
24 |
4 |
|
(…) .................................................................................................................................... |
20,12 |
23,95 |
keine |
− |
Tarifgruppe für Wechselrecht
320Bei einem Tarif, der in der Tabelle einer Tarifgruppe zugeordnet ist, kann der Kunde den bestehenden Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, frühestens jedoch zum Ablauf einer Vertragslaufzeit von sechs Monaten, vorzeitig beenden, sofern er gleichzeitig einen neuen Vertrag über einen Tarif mit einer niedrigeren Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb derselben Tarifgruppe mit einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten abschließt. Das Wechselrecht gilt nur, wenn
321- der neue Tarif mit der niedrigeren Übertragungsgeschwindigkeit am Standort des Kunden technisch verfügbar ist und
322- in den letzten drei Monaten vor Vertragsschluss des bestehenden Tarifes kein Anschluss mit Internet-Zugang der J. für den Kunden geschaltet war (Anschluss-Verträge der Marke F. werden hier nicht berücksichtigt.
1.2 Bereitstellung zu Vertragsbeginn
323|
ohne USt |
Preise in EUR mit USt |
|
|
Bereitstellung zu Vertragsbeginn[7]), je Anschluss ........................................................................................................................ Der Preis wird nicht berechnet, wenn aus einem unmittelbar vorher beendeten anderen Vertrag zwischen der J. (ohne Verträge der Marke F.) und dem Kunden am selben Standort ein Anschluss der J. besteht und dieser in den neuen Vertrag einbezogen wird. |
58,78 |
69,95 |
1.3 Telefonverbindungen der J.
3241.3.1 Verbindungen der J. im Inland
325Nachfolgend sind die geltenden Preise für City- und Deutschlandverbindungen sowie für Verbindungen zu nationalen Teilnehmerrufnummern mit der Zugangskennzahl 032 und zu deutschen Mobilfunknetzen angegeben. Die Preise für Verbindungen der J. zu sonstigen Diensten im Inland können der jeweils gültigen Preisliste „Sonstige Dienste im Telefonnetz“ entnommen werden.
326City- und Deutschlandverbindungen sind abgehende vom Kunden selbst gewählte Verbindungen, die bei Wahl von Ortsnetzrufnummern[8]) in Deutschland von der J. hergestellt werden. Verbindungen mit den Auskunftsrufnummern 118 XY bzw. 118 XYZ sind keine Cityverbindungen und nicht Gegenstand dieses Vertrages. Für die Verbindungen zu den Auskunftsrufnummern gelten die Konditionen des jeweiligen Dienstleistungsanbieters.
327![]()
|
ohne USt |
Preise je angefangene Minute in EUR mit USt |
|
|
Cityverbindungen, Deutschlandverbindungen und Verbindungen zu nationalen Teilnehmerrufnummern mit der Zugangskennzahl 032 (ganztägig) bei (…) XS und in den (…)-Tarifen ........................................................................................................... |
0,0243 |
0,029 |
|
In allen anderen Tarifen ................................................................................................................................................................ |
0,0000 |
0,000 |
|
Verbindungen zu deutschen Mobilfunknetzen bei (…) On-Net und (…) On-Net in das J. Mobilfunknetz .................................................................................................................................................. |
0,0000 |
0,000 |
|
in alle anderen deutschen Mobilfunknetze ............................................................................................................................. |
0,1596 |
0,190 |
|
bei allen (…) XL-, XXL- und Giga-Tarifen sowie bei (…) S All-Net und (…) All-Net ........................................................................................................................................................ |
0,0000 |
0,000 |
|
in allen anderen Tarifen ................................................................................................................................................................ |
0,1596 |
0,190 |
1.3.2 Verbindungen der J. in das Ausland
3301.3.2.1 in den Tarifen (…) (außer (…) On-Net, (…) On-Net, (…) All-Net, (…) AllNet), Zuhause Sofort und (…)
331Die J. berechnet für Verbindungen in ausländische Mobilfunknetze und zu besonderen Rufnummern in den meisten Verkehrsbeziehungen höhere Preise als für Verbindungen in ausländische Festnetze. Im Internet kann unter www.entferntin der "Kundeninformation über Vorwahlnummern im Ausland" ermittelt werden, für welche Vorwahlnummern die Preise für Verbindungen in Mobilfunknetze und zu besonderen Rufnummernberechnet werden.
332|
ohne USt |
Preise je angefangene Minute in EUR mit USt |
|
|
Ländergruppe EU Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Französisch-Guayana, Gibraltar, Griechenland, Guadeloupe, Irland, Island, Isle of Man, Italien, Kanalinseln, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Martinique, Mayotte, Niederlande, Nordirland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Réunion, Rumänien, Saint-Barthélemy, Saint-Martin (französischer Teil), San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikanstadt, Zypern[9]) ins Festnetz ..................................................................................................................................................................................... |
0,0243 |
0,029 |
|
in Mobilfunknetze und zu besonderen Rufnummern ................................................................................................................. |
0,1840 |
0,219 |
|
Gelten für ein Land nicht mehr die Regelungen der Europäischen Union ( Verordnung (EU) 2015/2120) für Preise zu Verbindungen von Deutschland in das EU-Ausland (z.B. durch Austritt aus der EU), erfolgt zu diesem Zeitpunkt automatisch eine Umgruppierung des Landes von der Ländergruppe EU in die Ländergruppe 1a und es gelten die Preise der Ländergruppe 1a. Ländergruppe 1a Andorra, Australien, Großbritannien*, Monaco, Neuseeland, Schweiz ins Festnetz ..................................................................................................................................................................................... |
0,0243 |
0,029 |
|
in Mobilfunknetze und zu besonderen Rufnummern ................................................................................................................. |
0,2679 |
0,319 |
|
* Für Großbritannien gelten so lange die günstigeren Preise für die Ländergruppe EU, bis die J. dem Kunden mitteilt, ab welchem Zeitpunkt diese Vergünstigung entfällt und die Preise der Ländergruppe 1a berechnet werden. Ländergruppe 1b Kanada, Vereinigte Staaten von Amerika (50 Bundesstaaten und Bundesbezirk Columbia) ins Festnetz, in Mobilfunknetze und zu besonderen Rufnummern ......................................................................................................................... |
0,0243 |
0,029 |
|
Ländergruppe 2 Albanien, Amerikanische Jungferninseln, Argentinien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, China, Färöer, Georgien, Hongkong, Indien, Indonesien, Iran, Israel, Japan, Kasachstan, Kirgisistan, Kosovo, Malaysia, Mexiko, Moldawien, Nordmazedonien, Philippinen, Puerto Rico, Russische Föderation, Montenegro, Serbien, Singapur, Südafrika, Taiwan, Türkei, Ukraine, Venezuela ins Festnetz ..................................................................................................................................................................................... |
0,0831 |
0,099 |
|
in Mobilfunknetze und zu besonderen Rufnummern ................................................................................................................. |
0,3267 |
0,389 |
|
Ländergruppe 3 übrige Welt ins Festnetz ..................................................................................................................................................................................... |
0,8319 |
0,990 |
|
in Mobilfunknetze und zu besonderen Rufnummern ................................................................................................................. |
1,0755 |
1,280 |
![]()
1.3.2.2 in den Tarifen (…) On-Net, (…) On-Net, (…) All-Net und (…) All-Net
334Für Verbindungen in ausländische Mobilfunknetze und zu besonderen Rufnummerngruppen entstehen der J. in bestimmten Verkehrsbeziehungen höhere Kosten als für die üblichen Verbindungen in ausländische Festnetze. Die J. erhöht daher die Preise für diese Verbindungen um einen Zuschlag. Die Verkehrsbeziehungen, bei denen ein um einen Zuschlag erhöhter Preis berechnet wird, sind nachfolgend mit Fußnoten 1) bis 7) gekennzeichnet. Im Internet unter www.entferntkann in der "Kundeninformation über Vorwahlnummern im Ausland" ermittelt werden, ob für bestimmte Vorwahlnummern die um die Zuschläge erhöhten Preise berechnet werden.
335|
P 1 ohne USt |
reise je angefangene Minute in EUR mit USt |
|
|
Ländergruppe A: Andorra6), Australien3), Belgien5)**, Dänemark5)**, Frankreich5)***, Griechenland5)**, Großbritannien7), Irland5)**, Isle of Man5)***, Italien5)**, Kanada, Kanalinseln5)***, Liechtenstein5)***, Luxemburg5)**, Monaco6), Niederlande5***, Nordirland5)***, Norwegen5)**, Österreich5)**, Polen5), Portugal5)***, San Marino, Schweden5)***, Schweiz7), Spanien5)**, Tschechische Republik5)**, Vatikanstadt5)**, Vereinigte Staaten von Amerika (50 Bundesstaaten und Bundesbezirk Columbia) ............................................................................................................................................................ |
0,0243 |
0,029 |
|
Ländergruppe B: Argentinien6), Brasilien6), Bulgarien4)**, Chile3), China6), Estland4)**, Georgien3), Hongkong3), Island4)**, Israel6), Japan6), Kroatien4)**, Malaysia3), Neuseeland6), Rumänien4)**, Russische Föderation6), Singapur3), Slowakei4)**, Slowenien4)**, Südafrika6), Taiwan6), Türkei3), Ungarn3), Venezuela6), Zypern•)4)** ............................................. |
0,0411 |
0,049 |
|
Ländergruppe C: Färöer7), Finnland2)**, Gibraltar2)***, Kosovo6), Malta2)**, Montenegro6), Puerto Rico, Serbien6), Ukraine3) .............................................................................................................................................................................................. |
0,0831 |
0,099 |
|
Ländergruppe D: Albanien6), Belarus6), Bosnien und Herzegowina6), Indien3), Indonesien6), Iran6), Kasachstan3), Kirgisistan3), Lettland1)*, Litauen1)**, Mexiko6), Moldavien3), Nordmazedonien6), Philippinen3) ............................................... |
0,1596 |
0,190 |
|
Ländergruppe E: Französisch-Guayana***, Guadeloupe**, Martinique**, Mayotte, Réunion***, Saint-Barthélemy**, Saint-Martin (französischer Teil) **, .................................................................................................................................................. |
0,1848 |
0,220 |
|
Ländergruppe F: Ägypten3), Algerien3), Antarktis, Jordanien3), Korea (Republik) 6), Lesotho6), Libanon3), Libyen3), Marokko3), Norfolkinsel, Syrien6), Tunesien6) ................................................................................................................................... |
0,4117 |
0,490 |
|
Ländergruppe G: Afghanistan7), Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Angola3), Anguilla, Antigua und Barbuda, Äquatorialguinea, Armenien3), Aruba3), Ascension, Aserbaidschan3), Äthiopien, Bahamas, Bahrain3), Bangladesch3), Barbados3), Belize3), Benin3), Bermuda3), Bhutan, Bolivien3), Botsuana3), Britische Jungferninseln, Brunei Darussalam3), Burkina Faso3), Burundi, Cookinseln, Costa Rica3), Côte d'Ivoire3), Dominica3), Dominikanische Republik3), Dschibuti7), Ecuador3), El Salvador6), Eritrea, Falklandinseln, Fidschi, Französisch-Polynesien, Gabun3), Gambia3), Ghana3), Grenada6), Grönland7), Guam, Guatemala3), Guinea3), Guinea-Bissau7), Guyana3), Haiti6), Honduras6), Irak6), Jamaika3), Jemen3), Kaimaninseln3), Kambodscha, Kamerun3), Kap Verde6), Katar6), Kenia7), Kiribati, Kolumbien6), Komoren6), Kongo (Demokratische Republik) 3), Kongo (Republik) 3), Korea (Demokratische Volksrepublik), Kuba7), Kuwait, Laos, Liberia3), Macau3), Madagaskar, Malawi3), Malediven, Mali3), Marshallinseln, Mauretanien, Mauritius3), Mikronesien, Mongolei, Montserrat, Mosambik3), Myanmar7), Namibia6), Nauru, Nepal3), Neukaledonien, Nicaragua3), Niederländische Antillen, Niger3), Nigeria3), Niue, Nördliche Marianen, Oman, Pakistan3), Palau, Panama3), Papua-Neuguinea7), Paraguay3), Peru6), Ruanda6), Salomonen, Sambia3), Samoa, São Tomé und Príncipe, Saudi-Arabien3), Senegal3), Seychellen3), Sierra Leone3), Simbabwe3), Somalia, Sri Lanka3), St. Helena, St. Kitts und Nevis3), St. Lucia, St. Pierre und Miquelon, St. Vincent und die Grenadinen6), Sudan3), Südsudan3), Suriname6), Swasiland6), Tadschikistan3), Tansania, Thailand3), Timor-Leste, Togo3), Tokelau, Tonga, Trinidad und Tobago3), Tristan da Cunha, Tschad, Tschagosinseln (Diego Garcia), Turkmenistan3), Turks- und Caicosinseln, Tuvalu, Uganda3), Uruguay6), Usbekistan3), Vanuatu, Vereinigte Arabische Emirate6), Vietnam6), Wallis und Futuna, Zentralafrikanische Republik ................................................. |
0,8319 |
0,990 |
1.3.3 Besondere Verbindungen
3371.3.3.1 Verbindungen der J. bei Nutzung der Leistung Anrufweiterschaltung
338Wenn die Leistung Anrufweiterschaltung eingeschaltet ist, werden dem Kunden für die weiterführenden Verbindungen vom Netzknoten, der für die Anrufweiterschaltung maßgebend ist, die gleichen Preise wie für vom eigenen Anschluss abgehende Verbindungen berechnet.
339![]()
1) Zuschlag von 0,0252 EUR (ohne USt) bzw. 0,030 EUR (mit USt) je angefangener Minute 2) Zuschlag von 0,1009 EUR (ohne USt) bzw. 0,121 EUR (mit USt) je angefangener Minute
3413) Zuschlag von 0,1428 EUR (ohne USt) bzw. 0,170 EUR (mit USt) je angefangener Minute
3424) Zuschlag von 0,1429 EUR (ohne USt) bzw. 0,171 EUR (mit USt) je angefangener Minute
3435) Zuschlag von 0,1597 EUR (ohne USt) bzw. 0,191 EUR (mit USt) je angefangener Minute
3446) Zuschlag von 0,2100 EUR (ohne USt) bzw. 0,250 EUR (mit USt) je angefangener Minute
3457) Zuschlag von 0,2352 EUR (ohne USt) bzw. 0,280 EUR (mit USt) je angefangener Minute; Für Großbritannien gelten so lange die günstigeren Preise der Fußnote 5) bis die J. dem Kunden mitteilt, ab welchem Zeitpunkt diese Vergünstigung entfällt und die Preise der Fußnote 7) berechnet werden.
346Gelten für ein Land nicht mehr die Regelungen der Europäischen Union ( Verordnung (EU) 2015/2120) für Preise zu Verbindungen von Deutschland in das EUAusland (z.B. durch Austritt aus der EU), erfolgt zu diesem Zeitpunkt automatisch eine Umgruppierung des Landes beim Mobilfunkzuschlag von der jeweiligen Fußnote 1) bis 7) in die Fußnote mit den Sonderzeichen *, **, oder ***.
347* Zuschlag von 0,1428 EUR (ohne USt) bzw. 0,170 EUR (mit USt) je angefangener Minute ** Zuschlag von 0,2100 EUR (ohne USt) bzw. 0,250 EUR (mit USt) je angefangener Minute *** Zuschlag von 0,2352 EUR (ohne USt) bzw. 0,280 EUR (mit USt) je angefangener Minute
348• ) Gilt für Verbindungen nach Zypern über die Ländervorwahl 00357
3491.3.3.2 Verbindungen der J. bei Nutzung der Leistung SprachBox
350|
ohne USt |
Preise in EUR mit USt |
|
|
Anruf von der SprachBox zur Information über neue Nachrichten (Benachrichtigung) und zur Weiterleitung eingegangener Faxe (von SprachBoxen mit Fax-Funktion) zu der Rufnummer des Anschlusses, für die die SprachBox eingerichtet ist .......................................................................... |
0,0000 |
0,000 |
|
zu allen anderen Rufnummern, Anschlüssen und Diensten im In- und Ausland .................................................................... Die Weiterleitung eingegangener Faxe von SprachBoxen mit Fax-Funktion ist - vorbehaltlich einer Verlängerung - nur bis zum 31.12.2023 möglich. Versendung einer SMS-Kurznachricht von der SprachBox zur Information über neue Nachrichten (Benachrichtigung) zu der Rufnummer eines deutschen Festnetz-Anschlusses oder eines Anschlusses des deutschen Mobilfunknetzes der J. ........................................................................................................................................................................................... zu der Rufnummer eines Anschlusses eines anderen deutschen Mobilfunknetzes, je Kurznachricht ................................ Der Versand (Benachrichtigung) zu der Rufnummer eines deutschen Festnetz-Anschlusses ist – vorbehaltlich einer Verlängerung –nur bis zum 28.02.2023 möglich. Nutzung der Rückruf-Funktion ....................................................................................................................................................... |
Es gelten die für den jeweiligen Anschluss des Kunden vereinbarten Preise für Verbindungen der J.
0,0000 0,000 0,1596 0,190 Es gelten die für den jeweiligen Anschluss des Kunden vereinbarten Preise für Verbindungen der J. |
|
1.3.3.3 Verbindungen zu speziellen Diensten im Inland
352|
ohne USt |
Preise in EUR mit USt |
|
|
Verbindungen zu Notrufanschlüssen für Polizei und Feuerwehr mit den Rufnummern 110 und 112 ............................... |
0,0000 |
0,000 |
|
Verbindungen zum Einheitlichen Behördenruf mit der Rufnummer 115 ................................................................................ |
Es gelten die für den jeweiligen Anschluss vereinbarten Preise für City- und Deutschlandverbindungen der J. |
|
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Verbindungen zu den harmonisierten Diensten von sozialem Wert mit der Zugangskennzahl 116 .................................. |
0,0000 |
0,000 |
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Verbindungen zu Massenverkehrsdiensten mit den Zugangskennzahlen 0137 1 und 0137 5, je Verbindung ............................................................................................. |
0,1176 |
0,140 |
|
mit den Zugangskennzahlen 0137 2 bis 0137 4, je angefangene 60 Sekunden .................................................................... |
0,1176 |
0,140 |
|
mit der Zugangskennzahl 0137 6, je Verbindung ....................................................................................................................... |
0,2100 |
0,250 |
|
mit der Zugangskennzahl 0137 7, je Verbindung ....................................................................................................................... |
0,8403 |
1,000 |
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mit den Zugangskennzahlen 0137 8 und 0137 9, je Verbindung ............................................................................................. Der Preis für Verbindungen mit den Zugangskennzahlen 0137 2 bis 0137 4 sowie den Zugangskennzahlen 0137 6 bis 0137 9 enthält sowohl die Vergütung für den Anbieter des Unterhaltungs- oder Informationsangebotes als auch den Preis für die Verbindung der J.. |
0,4201 |
0,500 |
|
Verbindungen zu Service-Diensten mit der Zugangskennzahl 0180 1, je angefangene 60 Sekunden ............................................................................................ |
0,0327 |
0,039 |
|
mit der Zugangskennzahl 0180 2, je Verbindung ....................................................................................................................... |
0,0504 |
0,060 |
|
mit der Zugangskennzahl 0180 3, je angefangene 60 Sekunden ............................................................................................ |
0,0756 |
0,090 |
|
mit der Zugangskennzahl 0180 4, je Verbindung ....................................................................................................................... |
0,1680 |
0,200 |
|
mit der Zugangskennzahl 0180 5, je angefangene 60 Sekunden ............................................................................................ |
0,1176 |
0,140 |
|
mit der Zugangskennzahl 0 18 06, je Verbindung ...................................................................................................................... |
0,1680 |
0,200 |
|
mit der Zugangskennzahl 0 18 07 für die ersten 30 Sekunden einer Verbindung ............................................................................................................................. |
0,0000 |
0,000 |
|
ab der 31-ten Sekunde einer Verbindung, je angefangene 30 Sekunden .............................................................................. |
0,0588 |
0,070 |
|
Verbindungen zu Persönlichen Rufnummern mit der Zugangskennzahl 0700, je angefangene 60 Sekunden ................... |
0,0528 |
0,063 |
|
Verbindungen zu entgeltfreien Telefondiensten mit der Zugangskennzahl 0800 ................................................................. |
0,0000 |
0,000 |
1.3.3.4 Verbindungen zu speziellen Diensten im Ausland
354Die Verbindungen der J. zu speziellen Diensten mit internationaler Zugangskennzahl werden mit den nachfolgend angegebenen Zeiteinheiten abgerechnet. Je angefangener Zeiteinheit wird mit Ausnahme der Verbindungen zum Universal International Shared Cost Service ein Preis von 0,0528 EUR (ohne USt) bzw. 0,063 EUR (mit USt) berechnet. Für Verbindungen zum Universal International Shared Cost Service gilt ein Preis von 0,1260 EUR (ohne USt) bzw. 0,150 EUR (mit USt) je angefangener Zeiteinheit von einer Minute.
355Der bei den Verbindungen jeweils angegebene Preis für eine Minute dient der Information, welcher Preis für eine derartige Verbindung mit genau einer Minute Dauer berechnet wird.
356|
Zeiteinheit |
Preise in EUR |
||
|
Sekunden |
ohne USt |
mit USt |
|
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Verbindungen zum Universal International Freephone Service mit der Zugangskennzahl 00 800 .. |
0,0000 |
0,000 |
|
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Verbindungen zum Universal International Shared Cost Service mit der Zugangskennzahl 00 808 |
60 |
0,1260 |
0,150 |
|
Verbindungen zum Satellitenfunkdienst Iridium mit den Zugangskennzahlen 00 881 6 und 00 881 7 ............................................................................................................................................................ |
0,8 |
3,9600 |
4,713 |
|
Verbindungen zum Satellitenfunkdienst EMSAT mit der Zugangskennzahl 00 882 13 ..................... |
1,2 |
2,6400 |
3,142 |
|
Verbindungen zum Satellitenfunkdienst Inmarsat zu Inmarsat-B-Anschlüssen mit den Zugangskennzahlen 00 870 30 bis 00 870 38 .......................... |
0,8 |
3,9600 |
4,713 |
|
zu Inmarsat-B-HSD-Anschlüssen mit der Zugangskennzahl 00 870 39 .............................................. |
0,3 |
10,5600 |
12,567 |
|
zu Inmarsat-Aero-Anschlüssen mit der Zugangskennzahl 00 870 5 .................................................... |
0,7 |
4,5408 |
5,404 |
|
zu Inmarsat-M-Anschlüssen mit der Zugangskennzahl 00 870 6 ......................................................... |
0,8 |
3,9600 |
4,713 |
|
zu Inmarsat-Phone-Anschlüssen (Mini-M) mit der Zugangskennzahl 00 870 76 ............................... |
1,0 |
3,1680 |
3,770 |
|
zu Inmarsat BGAN Voice mit der Zugangskennzahl 00 870 77 ............................................................. |
1,2 |
2,6400 |
3,142 |
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zu Inmarsat BGAN ISDN mit der Zugangskennzahl 00 870 78 .............................................................. |
0,3 |
10,5600 |
12,567 |
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Verbindungen zum Satellitenfunkdienst Thuraya mit der Zugangskennzahl 00 882 16 .................... |
0,8 |
3,9600 |
4,713 |
2 Mitnahme von Rufnummern von der J. zu anderen Anbietern
358Der Auftrag des Kunden zur Rufnummernmitnahme muss über den künftigen Telekommunikationsanbieter erteilt werden. Diese Leistung ist unentgeltlich:
359Die Umschaltung erfolgt an Werktagen (montags bis freitags) zwischen 7.00 und 8.00 Uhr für die Rufnummernmitnahme ohne Anschlussleitung und zwischen 8.00 und 12.00 Uhr für die Rufnummernmitnahme mit und ohne Anschlussleitung
3603 Rücklastschrift und Mahnung
361|
pauschalierter Schadensersatz*) |
|
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Rücklastschrift, je Rücklastschrift ..................................................................................................................................................................................... |
4,00 EUR |
|
Mahnung, je Mahnung .......................................................................................................................................................................................................... |
2,20 EUR |
Die Rücklastschrift oder Mahnung wird nur berechnet, wenn das auslösende Ereignis vom Kunden zu vertreten ist. Der Betrag ist höher oder niedriger anzusetzen bzw. entfällt, wenn die J. einen höheren Schaden nachweist oder der Kunde nachweist, dass ein wesentlich geringerer oder überhaupt kein Schaden eingetreten ist.
3634 Vertragslaufzeit/Kündigung
364Die Mindestvertragslaufzeiten sind in den Preistabellen der monatlichen Grundpreise für das jeweilige Produkt bzw. Tarif geregelt.
365Verträge ohne Mindestlaufzeit sind für beide Vertragspartner jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
366Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten oder 24 Monaten sind für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
367Weitere Regelungen zur Kündigung sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Festnetz- und Mobilfunk-Anschlüsse enthalten.
368![]()
*) Auf pauschalierten Schadensersatz wird keine Umsatzsteuer berechnet.
3705 Allgemeine Hinweise
5.1 Dienstleistungsanbieter
371Die J. stellt auch Verbindungen zu Dienstleistungsanbietern her. Diese Verbindungen sind in dieser Preisliste nicht aufgeführt und werden im Auftrag des Dienstleistungsanbieters hergestellt. Über diese Verbindungen besteht zwischen dem Anrufer und der J. kein Vertragsverhältnis.
5.2 Preise
3725.2.1 Umsatzsteuer
373Die angegebenen Preise mit Umsatzsteuer (USt) sind auf volle Cent aufgerundete Beträge. Hiervon abweichend werden die Preise für Verbindungen angegeben, die auf zehntel Cent aufgerundet sind.
374Maßgeblich für die Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen sind die angegebenen Preise ohne USt. Diese werden von der J. für die Rechnungslegung zusammengefasst und sind Grundlage für die Berechnung des Umsatzsteuerbetrages.
375Die Preise mit USt errechnen sich aus den Preisen ohne USt zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes werden die Preise mit USt entsprechend angepasst.
3765.2.2 anteilige Berechnung von monatlichen Preisen
377Ist ein monatlicher Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag anteilig berechnet.
378
[1] ) Für den Internet-Zugang sind nur Router / Internet-Modems mit aktueller Firmware (Software) und einer aktuellen Version der jeweiligen
379Schnittstelle geeignet. Router / Modems mit älterer Firmware oder äl-
380[2] ) Die Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 300 MBit/s im Download und bis zu 50 MBit/s im Upload ist in immer mehr Ausbauregionen verfügbar. Informationen zum Netzausbau und zur Verfügbarkeit von Übertragungsgeschwindigkeiten bis zu 300 MBit/s erhalten Sie unter www.entfernt.
381[3] ) Zeitschrift (…) , Heft 1/0000: Netztest 0000: Der Große Mobilfunknetztest, Seite 53, Tabelle: Daten Großstädte [Walktest], Tests: Datei-
382[4] ) Verbindungen mit den Zugangskennzahlen 116, 0137, 0180, 0700 und 00 808 werden ausschließlich von der J. hergestellt. Verbindungen mit den Zugangskennzahlen 118, 012, 0181, 0191 bis 0194 und 0900 werden ausschließlich von dem Netzbetreiber hergestellt, bei dem die jeweils vom Kunden gewünschte Rufnummer eingerichtet ist.
383[5] ) Weitere Regelungen, insbesondere zu Kündigungsfristen s. Ziffer 4
384[6] ) Weitere Regelungen, insbesondere zu Kündigungsfristen s. Ziffer 4
385[7] ) Die Installation einer Telekommunikations-Anschluss-Einheit (1. TAE) bzw. einer Glasfaser-Anschalteeinrichtung (Optic Network Terminal – ONT –) während der Regelarbeitszeit bei der Telekom in den Räumen des Kunden ist, sofern dort noch nicht vorhanden, im Bereitstellungsentgelt enthalten. Arbeiten an einer bereits vorhandenen 1. TAE bzw. einem bereits vorhanden ONT oder Arbeiten für eine vom Kunden gewünschte, von der bei der Telekom üblichen Bauweise abweichende Installation sowie Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit müssen vom Kunden ggf. gesondert in Auftrag gegeben werden und werden gesondert berechnet.
386[8] ) Keine Ortsnetzrufnummern sind gemäß den derzeit gültigen Regelungen der Bundesnetzagentur zur „Struktur und Ausgestaltung des Nummernbereichs für Ortsnetzrufnummern“ die Rufnummern, die unter den Vorwahlen 00, 01, 031, 032, 0500, 0501, 0601, 0700, 0701, 0800, 0801 und 0900 bis 0905 erreicht werden.
387[9] ) Gilt für Verbindungen nach Zypern über die Ländervorwahl 00357
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Referenzen
- §§ 8, 3, 3a UWG 3x (nicht zugeordnet)
- §§ 5a Abs. 1, 5b Abs. 4 UWG 2x (nicht zugeordnet)
- §§ 223, 224 TKG 2x (nicht zugeordnet)
- § 3a UWG 3x (nicht zugeordnet)
- § 66 TKG 1x (nicht zugeordnet)
- BGB § 315 Bestimmung der Leistung durch eine Partei 1x
- § 70 TKG 1x (nicht zugeordnet)
- § 68 TKG 1x (nicht zugeordnet)
- § 172 TKG 1x (nicht zugeordnet)
- § 58 TKG 1x (nicht zugeordnet)
- § 54 Abs. 3 S. 1 TKG 4x (nicht zugeordnet)
- § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG 1x (nicht zugeordnet)
- § 66 Abs. 1 TKG 5x (nicht zugeordnet)
- § 13 Abs. 3 UWG 1x (nicht zugeordnet)
- ZPO § 91 Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht 1x
- ZPO § 709 Vorläufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung 1x
- § 57 Abs. 4 TKG 2x (nicht zugeordnet)
- 07 RL (EU) 2018/19 1x (nicht zugeordnet)
- 00 Uhr oder 14.00 1x (nicht zugeordnet)