Beschluss vom Landgericht Köln - 31 O 125/23

Tenor

gegen

Beklagten,

Prozessbevollmächtigte

wird gemäß § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt, dass zwischen den Parteien folgender

Vergleich

zustande gekommen ist:


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

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