Urteil vom Landgericht Köln - 14 O 283/24

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 10.10.2024 wird aufrechterhalten, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin 5.953,02 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.9.2024 zu zahlen. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 10.10.2024 darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages fortgesetzt werden.


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