Beschluss vom Landgericht Krefeld - 6 T 12/92

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluß des Amtsgerichts

Nettetal vom 08.01.1992 aufgehoben und das Amtsgericht angewiesen, unter Beach-tung der Rechtsauffassung der Kammer erneut zu entscheiden.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.

Beschwerdewert: 5.000,- DM.


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