Beschluss vom Landgericht Krefeld - 3 S 29/13

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 02.10.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Krefeld (1 C 241/13) wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 1.798,59 EUR festgesetzt.


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