Beschluss vom Landgericht Krefeld - 2 O 260/15

Tenor

Es sind auf Grund des Teil-Anerkenntnisurteils und Schlussurteils des Landgerichts Krefeld vom 13.04.2016 von der Beklagten

3.626,78 EUR - dreitausendsechshundertsechsundzwanzig Euro und achtundsiebzig Cent -

nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 26.04.2016 an die Klägerin zu erstatten.

Die Berechnung der gerichtlichen Kosten ist beigefügt.

Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vorläufig vollstreckbar.


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