Beschluss vom Landgericht Krefeld - 3 OH 3/23

Tenor

Der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin vom 14.06.2024 gegen den Teilverweisungsbeschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 03.06.2024 wird nicht abgeholfen.

Die Sache wird dem Oberlandesgericht Düsseldorf als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.


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