Beschluss vom Landgericht Magdeburg (9. Große Strafkammer) - 29 Qs 27/24, 29 Qs 954 Js 86381/23 (27/24)
Orientierungssatz
Bestehen begründete Zweifel an der Fähigkeit des Angeklagten, sich interessengerecht zu verteidigen, besteht eine notwendige Verteidigung i.S.d. § 140 Abs. 2 StPO auch dann, wenn eine ursprünglich angeordnete amtliche Betreuung des Angeklagten aufgehoben wurde.
vorgehend AG Quedlinburg, 19. Februar 2024, 2 Ds 150/23
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Referenzen
- StPO § 140 Notwendige Verteidigung 1x
- 2 Ds 150/23 1x (nicht zugeordnet)