Beschluss vom Landgericht Mönchengladbach - 5 T 416/06

Tenor

In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Grevenbroich vom 22.11.2005 wird der ehemaligen Betreuerin für die Zeit von Juli 2001 bis De-zember 2001 eine Vergütung von 1.507,95 € und für die Zeit von Januar 2002 bis Mai 2002 eine Vergütung von 913,45 € , jeweils zu zahlen aus der Landeskasse, bewilligt.


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